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Nachricht vom 05.03.2021    

Schlafkabine bei LKW nur mit Klebemasse befestigt

Am Donnerstag, 4. März 2021 fiel den Kontrolleuren der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der A 3 ein LKW eines südosteuropäischen Unternehmens auf, welcher bereits an leichten Steigungen sehr stark an Geschwindigkeit verlor.

Viele Technische Mängel an einem kontrollierten südosteuropäischen LKW. Fotos: Polizei

Gemarkung Heiligenroth. Das Fahrzeug wurde gegen 10:40 Uhr auf dem Rastplatz Montabaur angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Der anfängliche Verdacht, dass der 7,5-Tonner überladen sein könnte und daher an Steigungen an Fahrt verlor, bestätigte sich nicht. Das Fahrzeug war leer und der Fahrer auf dem Weg zu seiner nächsten Beladestelle.

Die Überprüfung der Bordelektronik des Fahrzeugs ergab schließlich, dass an dem LKW ein technischer Defekt an der Abgasanlage vorlag, was eine verminderte Motorleistung zur Folge hatte. Weiterhin waren neben einer Vielzahl technischer Mängel, wie gebrochener Außenspiegel und defekter Beleuchtungseinrichtungen, welche nur mittels Klebebands repariert worden waren, ausgeschlagene Lenkungsteile und ein nicht unerheblicher Ölverlust am Motor festzustellen. Auch war die vordere Stoßstange auf der rechten Seite aufgrund eines Unfalles aus den Befestigungen herausgebrochen und nur noch mittels einer Schnur befestigt.

Besonders interessant war für die Kontrolleure jedoch die auf dem Dach des Fahrerhauses angebrachte Schafkabine. Bereits von außen waren hier sehr unprofessionell angebrachte Dichtnähte zu erkennen, welche teilweise deutliche Risse zeigten. Oberhalb des Fahrersitzes war eine Klappe eingebaut, durch welche man in die Schlafkabine gelangen konnte. Augenscheinlich waren sowohl die Klappe als auch die Schlafkabine nachträglich verbaut worden. Nach festen Verbindungen suchten die Kontrolleure vergeblich. Die Schlafkabine wurde offenbar nur durch größere Mengen an Klebemasse gehalten. Ermittlungen bei einer Fachwerkstatt ergaben schließlich, dass der LKW tatsächlich nachträglich unfachmännisch verändert wurde. Das Fahrzeug war ursprünglich ohne Schlafkabine gebaut und ausgeliefert worden.



Die Weiterfahrt wurde untersagt und wird erst wieder gestattet, wenn die Mängel insgesamt abgestellt sind. Sowohl Fahrer als auch Unternehmen wurden beanzeigt und mussten Sicherheitsleistungen hinterlegen.
(PM Verkehrsdirektion Koblenz)


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