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Nachricht vom 24.02.2021    

Neben Frisörbesuchen gibt es weitere Lockerungen zum 1. März

Von Wolfgang Tischler

Der Ministerrat hat Eckpunkte für die Fortschreibung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 1. März beschlossen. Es sind vorsichtige Lockerungen geplant.

Wenn wieder Besucher kommen hat die Berberlöwin keine Langeweile mehr. Foto: Wolfgang Tischler

Region. Die Corona-Neuinfektionen sind in Rheinland-Pfalz in den letzten Wochen kontinuierlich nach unten gegangen. „Wir passen deshalb jetzt nur behutsam unsere Verordnung an und werden uns bei der Bund-Länder-Schalte über grundsätzliche weitere Schritte abstimmen", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Tagung des Ministerrates. Klar sei, die epidemiologische Entwicklung werde weiterhin sorgsam und gründlich beobachtet, bevor weitere Entscheidungen getroffen würden.

Änderungsverordnung zum 1. März sieht vor:
Die Änderungsverordnung wird bis Ende der Woche verkündet und tritt am kommenden Montag (1. März) in Kraft. Neben der bereits bekannten Öffnung der Frisörläden kann auch generell die Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder angeboten werden.

Öffnen werden auch Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck. Weiter können mit Blick auf das kommende Frühjahr bei Gärtnereien, Gartencentern und Gartenbaubedarfe der Verkauf im Freien gestartet werden. Dies gelte dann bei einer Beschränkung auf ein gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche der Baumärkte. Damit passt sich Rheinland-Pfalz an die Nachbarländer an.

Fahrschulen können wieder praktischen Unterricht anbieten. Es gilt die Maskenpflicht. Musikschulen können Einzelunterricht mit Maske und Abstand erteilen. Gesangsunterricht und Unterricht in Blasinstrumenten bleiben aber untersagt.



Ab. 1. März ist ein „Termin-Shopping“ möglich. Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten. Das ist zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden eine Perspektive. Bei den Einzelterminen gilt Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Zwischen den Terminen müssen mindestens fünfzehn Minuten liegen, um die Hygienemaßnahmen vorzunehmen und zu lüften.

Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen. Hier sind Tickets im Voraus zu buchen. Es dürfen maximal 25 Prozent der Kapazität eingelassen werden.

„Wir werden diese Vorschläge dem Landtag übersenden. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wird sie dann am heutigen Mittwoch (24. Februar) im Ausschuss zur Beratung vorstellen. Eine abschließende Beratung ist am Freitag im Ministerrat vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Verkündung der Verordnung“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
woti



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