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Nachricht vom 21.10.2010    

Landesmittel für die eigenen vier Wände

Wer sich für Wohneigentum entscheidet, benötigt eine solide Finanzierung. Zurzeit sind die Rahmenbedingungen ausgesprochen gut, denn noch nie war das Verhältnis aus verfügbarem Einkommen, Immobilienpreisen und Hypothekenzinsen derart günstig. Das Land Rheinland-Pfalz fördert den Neubau, den Umbau, die Umwandlung, die Erweiterung oder den Ankauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen mit zinsverbilligten Darlehen über die Hausbanken. Darauf weist die Verwaltung des Westerwaldkreises hin.

Westerwaldkreis. Gegenüber einem Darlehen mit marktüblicher Verzinsung wird so eine erhebliche Summe eingespart. Die monatliche Belastung verringert sich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist die Höhe des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens. Daher wird vor Beantragung des zinsgünstigen Darlehens bei einem Kreditinstitut (Hausbank) eine Bestätigung der Kreisverwaltung benötigt, die dann Grundlage für den Antrag bei der Hausbank ist. Gemeinsam mit der Hausbank wird das Förderdarlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) beantragt.

Wer sein erworbenes Wohneigentum modernisieren möchte, kann auch ein zinsverbilligtes Darlehen im Modernisierungsprogramm erhalten, dessen Höhe sich nach der Wohnungsgröße richtet. In diesem Programm sind ebenfalls Einkommensgrenzen zu beachten. Daher ist vor Beantragung der Zinsgarantie bei einem Kreditinstitut (Hausbank) eine Förderbestätigung der Kreisverwaltung erforderlich. Gefördert werden unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes und alten- und behindertengerechte Maßnahmen.




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Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen fördert das Land mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 2000 und 10.000 Euro liegen müssen. Bei selbstgenutzten Wohnungen hängt die Zuschussförderung vom Einkommen, bei Mietwohnungen von der Höhe der Miete (maximal 4,65 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete) ab.

Mit Zuschüssen werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die nachhaltig die Einsparung von Energie oder Wasser bewirken, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, außerdem der Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung (Heizungserneuerung, neue Fenster) und der Anbau zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs.

Informationen erhalten Interessenten bei der Kreisverwaltung:

Liane Brühl (Modernisierung): Telefon: 0 26 02 / 124 421
Monika Ritz (Kauf/Neubau): Telefon: 0 26 02 / 124 466

und auf der Internetseite der LTH unter www.lth-rlp.de.


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