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Nachricht vom 21.02.2021    

Einbruch, Sachbeschädigung und Brand von Wahlplakaten

Die Polizei Hachenburg bearbeitet ganz verschiedene Delikte: Einbruch in eine Fischerhütte in Alpenrod, Beschädigung einer Bushaltestelle in Großseifen und Inbrandsetzen von Wahlplakaten in Nistertal. Zeugenaussagen werden erbeten.

Symbolfoto

Alpenrod. Einbruch in Fischerhütte
In der Tatzeit vom 19. Februar 21, 19 Uhr bis 20. Februar 21, 8 Uhr, wurde eine Fischerhütte im Bereich der Weiheranlage Tongrube, Alpenrod, durch bislang unbekannte Täter aufgesucht. Die Täter drangen durch ein Fenster ins Innere der Hütte ein, wo alles durchwühlt wurde. Aus dem Inneren der Hütte wurde ein Tisch mit drei Stühlen entwendet. Zudem wurde das Inventar der Hütte erheblich beschädigt.

Das Schadensbild lässt auf einen Aufenthalt von mehreren Personen an der Hütte schließen. Durch die Tat entstand ein Sachschaden in vierstelliger Höhe. Die Polizei Hachenburg bittet um Hinweise bezüglich verdächtiger Personen im Bereich der Weiheranlage unter 02662-95580.

Großseifen. Sachbeschädigung an Bushaltestelle
Vermutlich in der Zeit vom 19. Februar 21, 18 Uhr bis 20. Februar 21, 8 Uhr, wurde die Bushaltestelle in der Flottstraße in Großseifen mutwillig beschädigt. Demnach wurde ein Stein gegen die Glasscheibe des Wartehäuschens geworfen, wodurch die Scheibe zersplitterte. Der Stein war zuvor aus einer angrenzenden Baumumfassung aufgenommen worden. Die Tat lässt auf puren Vandalismus schließen. Es entstand ein Sachschaden in dreistelliger Höhe. Die Polizei Hachenburg bittet um sachdienliche Hinweise unter der Rufnummer 02662-95580.



Nistertal. Brand von Wahlplakaten
Zu einem Einsatz der Feuerwehr Nistertal kam es am Freitag, 19. Februar 21, gegen 21:30 Uhr. Hierbei mussten zwei Wahlplakate in der Brückenstraße abgelöscht werden. Diese waren durch bislang unbekannte Täter vorsätzlich in Brand gesetzt und beschädigt worden. Die Feuerwehr Nistertal war mit 15 Wehrleuten im Einsatz.

Die Tat lässt auf willkürlichen Vandalismus schließen. Es entstand ein Sachschaden in dreistelliger Höhe. In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, dass es im Zuge der Wahl ein legitimes Recht jeglicher demokratischen Parteien ist, in eigener Sache Wahlwerbung zu betreiben, so auch durch das Anbringen von Wahlwerbung im öffentlichen Raum. Jegliche mutwillige Einwirkung auf diese Wahlplakate, sei es durch Beseitigen, Beschädigen oder Unkenntlichmachung des Aufdrucks zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Im oben angeführten Falle bittet die Polizei Hachenburg um sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Sachbeschädigung unter der Rufnummer 02662-95580.
(PM Polizei Hachenburg)



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