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Nachricht vom 13.02.2021    

Steuererklärung für das Jahr 2020

Frühestens ab Mitte März 2021 können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2020 beginnen.

Symbolfoto

Koblenz. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.

Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern in der Regel erst ab Mitte März zur Verfügung. Die ersten Steuerbescheide treffen daher voraussichtlich Ende März/Anfang April bei den Bürgerinnen und Bürgern ein.

Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen.

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – MeinELSTER
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies hat viele Vorteile: Die Daten sind ohne Papier direkt und digital im Finanzamt verfügbar und können somit schneller bearbeitet werden. Zudem können mit Hilfe des Bescheinigungsabrufs zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten in die Steuererklärung übernommen werden. Diese Belege stehen spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Frist vollständig zur Verfügung. Daneben stehen weitere Serviceleistungen, wie zum Beispiel die vorausgefüllte Steuererklärung oder die sichere Übermittlung von Nachrichten an das Finanzamt, zur Verfügung.



Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen ist lediglich ein Benutzerkonto mit der Steueridentifikationsnummer unter www.elster.de anzulegen. Genaue Anleitungen hierzu finden sich unter www.elster.de oder auf den Internetseiten des Finanzamts (Rubrik ELSTER).

Wer bislang das Programm „ElsterFormular“ verwendet hat, kann die Daten aus dem Vorjahr mit einem Klick nun in „MeinELSTER“ exportieren. ElsterFormular stand letztmalig für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2019 zur Verfügung. (PM)


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