Gastronomie: Beschäftigte im Kreis großteils in Kurzarbeit
Die Lage im Gastgewerbe ist nach Analyse der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten dramatisch, denn ein Großteil der Beschäftigten im Westerwaldkreis befindet sich in Kurzarbeit.
Koblenz. Vor den nächsten Bund-Länder-Gesprächen zur möglichen Lockdown-Verlängerung am morgigen Mittwoch macht die Gewerkschaft NGG auf die dramatischen Folgen der Schließungen für die Beschäftigten des Hotel- und Gaststättengewerbes im Westerwaldkreis aufmerksam – und fordert ein Mindest-Kurzarbeitergeld von monatlich 1.200 Euro. „Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Letzte Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Lokale und Hotels wieder öffnen“, so Volker Daiss, Geschäftsführer der NGG-Region Mittelrhein.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft haben die aktuellen Schließungen ähnlich gravierende Auswirkungen wie der Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres. Damals meldeten 202 gastgewerbliche Betriebe im Westerwaldkreis Kurzarbeit an – das sind 66 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis. Die Zahl der kurzarbeitenden Köchinnen, Kellner und Hotelangestellten stieg auf 1.063, so eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag der NGG.
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