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Nachricht vom 25.01.2021    

Diskussion über eine Obergrenze für den Einsatz von Bargeld

Ralf Seekatz, Mitglied des Europäischen Parlaments aus Westerburg, informiert über die Diskussion der Europäischen Kommission mit den EU-Mitgliedsländern über eine Obergrenze für den Einsatz von Bargeld. Seekatz lehnt eine Obergrenze ab.

Ralf Seekatz. Foto: privat

Brüssel/Westerburg. Die Expertengruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung (Gremium zum Austausch zwischen Mitgliedsländern der EU und der Europäischen Kommission) diskutierte am vergangenen Freitag eine Obergrenze für Bargeldzahlungen. Bargeld sei das „Instrument erster Wahl“ von Kriminellen und Terroristen, weil es die Geldwäsche erleichtere.

Derzeit gibt es bereits verschieden hohe Obergrenzen in 18 von 27 EU-Staaten. So erlaubt Griechenland zum Beispiel Bargeldzahlungen bis 500 Euro und Kroatien bis 15.000 Euro. Deutschland gehört zu den neun europäischen Staaten, in denen Bargeldzahlungen ohne Limit möglich sind.

Zwei Modelle stehen laut Papier der Europäischen Kommission zur Diskussion. Eine Obergrenze von 10.000 Euro mit der Möglichkeit für einzelne Länder, das Limit auch niedriger anzusetzen oder eine europaweit einheitliche, niedrigere Obergrenze.

Ralf Seekatz, MdEP, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, äußerte sich am heutigen Montag (25. Januar 21) zu den Überlegungen der Europäischen Kommission: „Die Einführung einer Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld ist unnötig und verfehlt sein Ziel deutlich. Gerade in Deutschland erweist sich Bargeld größter Beliebtheit und gibt dem Bürger ein Gefühl von Freiheit und Sicherheit. Den Bargeldeinsatz beim Auto- oder Schmuckkauf zu limitieren, wird Terroristen und organisierte Kriminelle nicht davon abhalten, weiterhin ihren Geschäften nachzugehen. Den mündigen Bürger an dieser Stelle einzuschränken, ist weder verhältnismäßig noch nachvollziehbar. Sinnvoller wäre es, der EU-Bankenaufsicht (EBA) mehr Kompetenzen zu verleihen oder eine Brüsseler Anti-Geldwäsche-Behörde zu schaffen.



Eine Obergrenze suggeriert dem Bürger eine sukzessive Abschaffung des Bargelds durch die EU. Wir schaffen durch solche Überlegungen einen unnötigen Vertrauensverlust, der durch den Einsatz sinnvollerer Mittel verhindert werden würde.“ (PM)


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