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Nachricht vom 19.01.2021    

Kindergeld gibt es auch nach dem Abi

Mit dem Abitur endet für viele Jugendliche in Rheinland-Pfalz bald die Schulzeit. Oft sind Eltern verunsichert, wie es nun mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich der Sohn oder die Tochter eventuell sogar arbeitslos melden, bis die Ausbildung oder das Studium beginnt?

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Montabaur. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: eine Meldung bei der zuständigen Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn Berufsausbildung oder Studium innerhalb von vier Monaten nach der Schulzeit anfangen.

Aber auch wenn die Unterbrechung unverschuldet etwas länger dauert, kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten und dies mit einer Bewerbung nachweisen können. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil etwa das Verfahren an der Hochschule erst später eröffnet wird, genügt zunächst die schriftliche Erklärung des jungen Menschen, sich baldmöglichst bewerben zu wollen.




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Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach der Schulzeit schriftlich mitzuteilen. Die Formulare und alles Wissenswerte gibt es unter www.familienkasse.de. Telefonisch können Eltern sich gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 4 5555 30 informieren, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist. (PM)


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