Werbung

Nachricht vom 18.01.2021    

Corona: Personenbegrenzung in großen Lebensmittelmärkten nicht gleichheitswidrig

Die bei Einzelhandelsbetrieben für Lebensmittel nach der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021 angeordnete Personenbegrenzung von einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche verstößt nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz.

Koblenz. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren. Die Antragstellerin betreibt drei großflächige Lebensmittelmärkte in Trier. Sie wandte sich mit einem Eilantrag gegen die genannte Regelung der Personenbegrenzung in großflächigen Einzelhandelsbetrieben für Lebensmittel, die inhaltsgleich sowohl in der Vierzehnten als auch in der aktuellen Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz enthalten war beziehungsweise ist. Im Unterschied dazu ist in Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig. Das Verwaltungsgericht Mainz gab dem Eilantrag statt und stellte im Wege der einstweiligen Anordnung fest, dass die Antragstellerin nicht verpflichtet sei, bei der Steuerung des Zutritts zu den von ihr in Trier betriebenen Lebensmittelmärkten die in der Verordnung festgelegte Personenbegrenzung zu beachten. Auf die Beschwerde des Landes Rheinland-Pfalz hob das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf und lehnte den Eilantrag ab.

Die in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz geregelte Personenbegrenzung für Verkaufsflächen in Lebensmittelmärkten über 800 Quadratmeter sei bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allein möglichen summarischen Prüfung rechtlich nicht zu beanstanden. Sie erfülle die tatbestandlichen Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes und erweise sich auch als verhältnismäßig zur Erreichung des damit verbundenen Regelungszwecks, die Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 und die damit einhergehenden Folgen einzudämmen.

Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts sei mit der in der Corona-Bekämpfungsverordnung angeordneten Begrenzung von einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche für die 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche eines Einzelhandelsbetriebs für Lebensmittel auch keine verfassungsrechtlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu Lasten der Antragstellerin verbunden. Denn die unterschiedliche Behandlung der ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche eines Handelsbetriebs, bei der eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig sei, gegenüber der darüberhinausgehenden Fläche bei der Regelung der Personenbegrenzung sei sachlich gerechtfertigt.



Großflächige Einzelhandelsbetriebe wiesen typischerweise ein breiteres Angebot auf als Handelseinrichtungen gleicher Art mit weniger Verkaufsfläche und seien naturgemäß in der Lage, mehr Kunden aufzunehmen, die potenziell aufeinanderstoßen und zu einer Übertragung der Infektion beitragen könnten. Dies gelte auch für den Lebensmitteleinzelhandel. Die Attraktivität eines solchen Angebots werde gerade während des Lockdowns eine große Kundenzahl anziehen, die sich zwar rein rechnerisch auf der 800 Quadratmeter überschreitenden Verkaufsfläche genauso verteilen könne wie auf der Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter.

Bei lebensnaher Betrachtung des Einkaufsgeschehens komme es jedoch an bestimmten Stellen, zum Beispiel an Bedientheken, bei besonderen Warenangeboten oder Sonderverkaufsflächen und im Kassenbereich zu Ansammlungen (Warteschlangen), die umso größer seien, je mehr Kunden sich in dem Lebensmittelmarkt aufhielten. Die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung des Abstandsgebots als eine der zentralen Schutzmaßnahmen im Gesamtkonzept des Antragsgegners zur Eindämmung der Corona-Pandemie steige mit der Personenzahl einer Kundenansammlung, die in großflächigen Lebensmittelmärkten deutlich höher ausfallen könne als in kleineren Märkten. Bereits diese Erwägung rechtfertige die verschärfte Begrenzung der Kundenzahl für großflächige Lebensmittelmärkte.
Beschluss vom 14. Januar 2021, Aktenzeichen: 6 B 11642/20.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Wirtschaft


Sparkassenstiftung unterstützt Wildpark und Kirche in Bad Marienberg

Die Jugendstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Westerwald hat kürzlich zwei Spenden in Höhe von jeweils ...

Sechs Preisträger beim Nachhaltigkeitspreis "Grüne Welle" im Westerwaldkreis ausgezeichnet

Am Mittwochabend wurde in Bad Marienberg der Nachhaltigkeitspreis "Grüne Welle" des Westerwaldkreises ...

Betzdorfer Wirtschaftsgespräch: Zukunftsvisionen und der Verwaltungsstaat

Am Dienstagabend (28. Oktober) fand in den Räumlichkeiten der Firma Schäfer Shop in Betzdorf das sechste ...

Impulse für Gründer: Aktionswoche der IHK, HwK und TZK Koblenz bietet umfassendes Programm

Von Montag bis Sonntag, 17. bis 23. November 2025, dreht sich in Koblenz alles um das Thema Gründung. ...

Shirtfabrik Deutschland e. K.: Textilveredelung aus dem Westerwald für Unikate

ANZEIGE | Shirtfabrik Deutschland e. K. – Textilveredelung mit Herz, Handwerk und Hightech aus dem Westerwald. ...

Urlaub machen und Tieren helfen – Balaton24 startet Tierschutzaktion am Balaton

ANZEIGE | Mit der Aktion „Buchen mit Herz“ zeigt die Ferienhausagentur Balaton24, dass Urlaub und soziales ...

Weitere Artikel


Waldbeweidung im Kalterbachtal

Mitten im Wald, zwischen Hüttenmühle und Grundsmühle im Kalterbachtal, hat der Landesbetrieb Mobilität ...

Kaufmann aus Meudt sammelt weiter Spenden für Dernbacher Hospiz

Spenden statt Wegwerfen – unter dieser Überschrift steht die Aktion des Meudters Johannes Blaum zugunsten ...

Vorsicht beim Online-Shopping: Illegale Arzneimittel aus dem Netz

Es sind die Schattenseiten des weltweiten Online-Handels: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) warnt vor ...

IHK-Akademie bietet Online-Praxisforum an

Die IHK-Akademie bietet das bewährte Praxisseminar: Reisekosten und Bewirtungsrecht mit Leibrecht Consulting ...

Krankenhaus-Chef mahnt Ausgleichszahlungen über Januar hinaus dringend an

Es sind stürmische Zeiten, durch die das DRK-Verbundkrankenhaus Altenkirchen-Hachenburg manövriert werden ...

Derbysieg in Wiesbaden - Deichstadtvolleys erobern Tabellenspitze

In einem mit Spannung erwarteten Spiel setzten sich die Deichstadtvolleys mit 3:0 Sätzen beim VC Wiesbaden ...

Werbung