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Nachricht vom 05.01.2021    

IHK: Novelle Verpackungsgesetz ist Bürokratiemonster

Das Bundesumweltministerium plant eine weitere Novelle des Verpackungsgesetzes zum 3. Juli 2021. So soll es unter anderem eine zusätzliche Registrierungspflicht für Befüller von Serviceverpackungen geben.

Muss nun zum Beispiel wirklich jeder Bäcker seine Tüten lizenzieren? Foto: Wolfgang Tischler

Koblenz. Das sind Verpackungen wie zum Beispiel Brötchentüten, Tragetaschen, Coffee-to-Go-Becher oder Einweggeschirr. Bisher war es für Händler oder Gastronomen möglich, die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht an den Lieferanten von Verpackungen zu übertragen. Der neue Gesetzesentwurf sieht nun aber vor, dass sich betroffene Unternehmen im Endkundengeschäft zusätzlich im Verpackungsregister für das Duale System registrieren müssen.

Die vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) sprechen sich gegen die erweiterte Registrierungspflicht aus. „Für die ohnehin schon von der Corona-Krise gebeutelten Branchen wie dem Handel und dem Gastgewerbe bedeutet die Registrierungspflicht einen außerordentlichen und unnötigen bürokratischen Mehraufwand“, so Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz und Sprecher der IHK Arbeitsgemeinschaft in Rheinland-Pfalz.




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„Die Novelle hat nicht die gewünschten Effekte, also eine höhere Transparenz und Verbesserung der Überwachung. Die Eintragung von mehreren tausenden Kleinstbetrieben in das System ist unverhältnismäßig, zumal die Lizenzierung der Verpackung in der Regel wie gehabt bereits vom Vorvertreiber übernommen wird. Von einer seitens der Politik gerne versprochenen Entbürokratisierung sind wir weit entfernt“.

Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen Verpackungen registriert und lizenziert werden. Mit der Lizenzierung wird für die spätere Entsorgung der Verpackung bereits im Voraus bezahlt. Die zusätzliche Registrierung soll Transparenz darüber schaffen, wer lizenziert ist und wer nicht.
(PM)


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