Werbung

Nachricht vom 31.12.2020    

Fahranfänger: Anordnung Aufbauseminar auch nach Ablauf Probezeit rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem gerichtlichen Klageverfahren entschieden, dass die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig ist.

Symbolfoto

Region. Die Anordnung ist auch dann korrekt, wenn zwischen einem Verkehrsverstoß und der behördlichen Maßnahme ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Die Klägerin beging als Fahranfängerin noch während ihrer Probezeit zwei schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr. Im April 2018 überschritt sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 Stundenkilometer und im November 2018 um Stundenkilometer. Die Verkehrsverstöße wurden jeweils mit Bußgeldern und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Erst nachdem die Probezeit der Klägerin im Herbst 2019 abgelaufen war, ordnete die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Anfang 2020 die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin hiergegen Klage. Sie machte unter anderem geltend, der mit einem Aufbauseminar verfolgte Zweck, Defizite bei noch jungen Fahrern zu beseitigen, greife nur dann, wenn die Maßnahme zeitnah ergriffen werde. Das sei bei ihr nicht geschehen. Ihre Probezeit sei in der Zwischenzeit abgelaufen und seit ihrem letzten Verkehrsverstoß sei es zu keinen Beanstandungen mehr gekommen.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz folgten dieser Argumentation nicht und wiesen die Klage ab. Das Gesetz lasse die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit ausdrücklich zu. Aus diesem Grund sei sie auch dann noch zulässig, wenn seit der letzten Zuwiderhandlung eine längere beanstandungsfreie Zeit verstrichen sei. Sinn und Zweck eines Aufbauseminars, den Fahranfänger zu einem verkehrsordnungsgemäßen Verhalten anzuhalten und Gründe der Verhältnismäßigkeit erforderten zwar eine maximale zeitliche Grenze für den Zeitraum zwischen der begangenen Zuwiderhandlung und der behördlichen Anordnung. Ob man hierbei pauschal auf einen Zeitraum von zwei Jahren oder auf die Tilgungsreife einer Tat im Fahreignungsregister abstelle, könne aber offenbleiben.



Beide Ansichten führten im Fall der Klägerin dazu, dass die behördliche Anordnung rechtmäßig sei. Denn die letzte Zuwiderhandlung habe nur 15 Monate zurückgelegen und auch die Tilgungsreife der im Fahreignungsregister eingetragenen Taten sei noch nicht eingetreten. Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14. Dezember 2020, 4 K 612/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Zweite Aktualisierung: Baustellenabbau führt zu Verkehrsbehinderungen auf der A3

Auf der A3 zwischen Montabaur und Dernbach kommt es in den nächsten zwei Nächten erneut zu Verkehrsbehinderungen. ...

Ostermarkt im Kannenbäckerland: Ein Fest für Kunsthandwerk und Kreativität

Am 7. und 8. März 2026 öffnet der traditionelle Ostermarkt in Ransbach-Baumbach seine Türen. Die Veranstaltung ...

Viele Angebote im neuen Jahresprogramm der Evangelischen Erwachsenenbildung Westerwald

Das Dekanat Westerwald präsentiert sein aktuelles Jahresprogramm der Evangelischen Erwachsenenbildung. ...

Rock-Pop-Chor "ChoRespondenz" bringt "Bohemian Rhapsody" ins KulturFoyer Bad Marienberg

Der Rock-Pop-Chor "ChoRespondenz" tritt am 10. März 2026 im KulturFoyer der Verbandsgemeindeverwaltung ...

Verkehrsunfall auf der B42 bei Koblenz führt zu Vollsperrung

Am Mittwochmittag (4. März 2026) kam es auf der B42 bei Ehrenbreitstein zu einem Auffahrunfall, der mehrere ...

Einbruch in unbewohntes Mehrfamilienhaus in Wahlrod

In der Nacht vom 1. auf den 2. März 2026 kam es zu einem Einbruch in ein leerstehendes Mehrfamilienhaus ...

Weitere Artikel


Rückblick auf Corona und Co.: Was unsere Leser 2020 am meisten interessierte

Keine Frage, das alles beherrschende Thema in diesem Jahr war zweifelsohne die Corona-Pandemie. Nahezu ...

Rockets entführen drei Punkte aus Erfurt

Die EG Diez-Limburg belohnt sich für einen couragierten Auftritt bei den Black Dragons in Erfurt mit ...

Christdemokraten trauern um Joachim Hörster

Die CDU Westerwald trauert um Joachim Hörster, der am 30. Dezember 2020 im Alter von 75 Jahren nach längerer ...

Stadtbürgermeister Stefan Leukel: Gemeinsam viel erreicht

In einem Rückblick auf das Jahr 2020 merkt Stadtbürgermeister Stefan Leukel an: „Was für ein Jahr - für ...

Gefiederte Erfolgsgeschichte: 2020 im Avimundo

Dass 2020 kein gutes Jahr war, darin sind sich wohl alle einig, auch und ganz besonders der Zoo Neuwied, ...

„Hui Wäller-Duo Maxi & Klaus“ spielt den Corona-Frust von der Seele

Maxi und Klaus sind nun wirklich keine Newcomer in der Wäller-Musikszene, da beide seit vielen Jahren ...

Werbung