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Nachricht vom 27.12.2020    

Urlaubsplanung: Brückentage clever nutzen und Freizeit genießen

Von Wolfgang Tischler

Brückentage sind Arbeitstage, die zwischen einem Feiertag und einem zumeist ohnehin arbeitsfreien Tag, wie Samstag oder Sonntag, liegen. Bei geschickter Planung sind in 2021 mit 23 Urlaubstagen insgesamt 52 freie Tage möglich.

Schöne Sonnenuntergänge kann man überall genießen. Foto: Wolfgang Tischler

Region. Wenn Sie Ihren Jahresurlaub planen, dann können Sie die freien Tage mit unseren Tipps beträchtlich ausdehnen. Los geht es mit Ostern. Vom 27. März bis zum 11. April spielen Karfreitag und Ostermontag den Arbeitnehmern wie jedes Jahr in die Karten, um aus acht Urlaubstagen 16 freie Tage zu machen. Wer nicht gleich acht Urlaubstage investieren möchte, kann natürlich auch vom 6. bis zum 9. April Urlaub einreichen und erhält dann für vier Urlaubstage ganze zehn freie Tage.

Der 1. Mai (Tag der Arbeit) fällt in 2021 auf einen Samstag und es gibt keinen zusätzlich freien Tag, so wie fast die Hälfte aller deutschen Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag fällt.

Besser sieht es mit Christi Himmelfahrt (13. Mai 2021) aus. Er fällt immer auf einen Donnerstag. Mit nur einem Urlaubstag gibt es vier freie Tage. Oder Sie investieren vier Urlaubstage (10. bis 12. Mai und 14. Mai) und bekommen neun freie Tage.

Pfingsten fällt 2021 auf den 23./24. Mai. Wer dem Alltagsstress entfliehen möchte, kann sich nach Pfingsten vier Tage Urlaub (25. bis 28. Mai) nehmen und die Gelegenheit zum Beispiel für einen neuntägigen Urlaub nutzen. Wer das absolute Maximum herausholen möchte, verbindet Himmelfahrt und Pfingsten mit Fronleichnam (3. Juni) und reicht vom 14. Mai bis 4. Juni Urlaub ein, dann werden aus 14 Urlaubstagen 25 freie Tage.



Der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) fällt dieses Mal auf einen Sonntag. Besser sieht es mit Allerheiligen (1. November) aus, der Feiertag fällt auf einen Montag. Er ermöglicht mit vier Urlaubstagen ganze neun freie Tage.

Weihnachten 2021 (25./26. Dezember) ist nicht arbeitnehmerfreundlich. Der erste und der zweite Weihnachtstag, fallen auf einen Samstag und einen Sonntag. Heiligabend und Silvester sind bekanntlich keine gesetzlichen Feiertage. Beide fallen auf einen Freitag.
woti


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