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Nachricht vom 12.12.2020    

Schneeräumung und Straßenreinigung

Die Verbandsgemeinde-Verwaltung Ransbach-Baumbach weist ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger auf die Schneeräumpflicht hin, nachdem der erste Schnee gefallen ist. Durch die Straßenreinigungssatzungen der Stadt und der Ortsgemeinden, ist jeder Eigentümer und Benutzer eines Grundstücks dazu verpflichtet, die Straßen entlang des Anwesens zu reinigen.

Symbolfoto

Ransbach-Baumbach. Im Winter umfasst dies auch die Räumung von Schnee. Insbesondere die Gehwege sind tagsüber zeitnah zu räumen, um den sicheren Verkehr zu Fuß zu gewährleisten. In der Nacht gefallener Schnee ist bis 7 Uhr morgens zu räumen. In Straßen, die nicht von der Stadt oder Ortsgemeinde geräumt werden, erstreckt sich diese Räumpflicht allerdings auch bis zur Mitte der an das Grundstück angrenzenden Fahrbahn.

„Wir weisen darauf hin, dass es zu unterlassen ist, Schnee auf die Fahrbahnen zu drücken, um die Gehwege zu räumen. Dieser ist an andere geeignete Plätze (auf dem Privatgrundstück oder an den Rand besonders breiter Gehwege) zu bringen, wo er zu keinen Beeinträchtigungen des Fußgängerverkehrs führt.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und wünschen eine schöne Advents- und Winterzeit.“


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