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Nachricht vom 10.12.2020    

KiTa-Bedarfsplan verabschiedet

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat die Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Kindertagesstätten im Westerwaldkreis für 2021/2022 beschlossen. Landrat Achim Schwickert hatte zuvor die wesentlichen Eckpunkte erläutert. Aus der 31. Fortschreibung sei ersichtlich, was der Westerwaldkreis im Bereich der Kindertagesbetreuung bisher geleistet habe und wie er die Herausforderungen des neuen KiTa-Gesetzes meistern wolle.

Titelbild der Bedarfsplanung. Urheber: Kreisverwaltung Westerwaldkreis

Montabaur. Karl-Heinz Boll, Obmann der CDU-Kreistagsfraktion im JHA, dankte der Verwaltung für die gute Vorbereitung. Im Gespräch mit Trägern und Kommunen wurden durch Udo Sturm und Alexandra Khan vom Kreisjugendamt gute Lösungen erarbeitet.

Der Westerwaldkreis habe die Kindertagesbetreuung, so Landrat Achim Schwickert, in den letzten Jahren sowohl qualitativ als auch quantitativ umfassend weiterentwickelt und biete damit jungen Familien eine sehr gute Perspektive, um hier ihren Lebensmittelpunkt zu finden. Ferner arbeite der Landkreis weiter mit Nachdruck daran, die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stetig zu verbessern. Eltern und Kinder sollten sich im Westerwaldkreis wohlfühlen.

In der 31. Fortschreibung werden insgesamt 452 Plätze an 79 Standorten für Kinder unter zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass bereits heute circa 65 Prozent der Einrichtungen über die Möglichkeit verfügen, Kleinkindern eine gute Erziehung, Bildung und Betreuung zu bieten. Insgesamt können ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 (August 2021) insgesamt 9.107 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren in den Tageseinrichtungen im Westerwaldkreis betreut werden.

Kreistagsmitglied Karl-Heinz Boll machte deutlich, dass bei den diesjährigen Planungsgesprächen ein enormer Umbruch an rechtlichen Veränderungen im Bereich der Bedarfsplanung zu bewältigen war: Die neue Sachlage musste erläutert, für den eingeschlagenen Weg geworben und gleichzeitig eine vorsichtige Bedarfseinschätzung erreicht werden.

Ergänzend zum Gesetz habe die Landesregierung in Rundschreiben zusätzliche Pflöcke eingeschlagen (Rechtsanspruch Mittagessen, die Alterskohorten, die genaue Differenzierung der Betreuungszeiten, Mindestpersonalanwesenheit). Den Trägern der Kindertagesstätten wurde damit ein Stück Flexibilität genommen, da diese in der Vergangenheit ohne den strengen Rahmen auch die Betreuung in Randzeiten sicherstellten.



Das Land drücke wieder einmal Kosten an die Kommunen ab. Kreis und Kommunen müssen einen hohen Finanzeinsatz bewältigen. Der Aufwand allein des Westerwaldkreises steige um 5,4 Millionen und damit von 33,4 auf 38,8 Millionen Euro. Die veränderten Rahmenbedingungen führten wiederum zu zusätzlichen Baumaßnahmen. Insgesamt sind 29 kreisweit in der Planung oder Ausführung. Manche Kommune wisse noch nicht, wie sie das finanziell bewältigen soll.

Mit der jetzt beschlossenen Bedarfsplanung 2021/2022, so Karl-Heinz Boll, übernehme der Westerwaldkreis gemeinsam mit den Trägern und Ortsgemeinden sowie dem Jugendhilfeausschuss Verantwortung für ein ortsnahes und familienfreundliches Angebot, eine bestmögliche personelle Kontinuität in den Einrichtungen sowie ein flächendeckendes Angebot über das gesamte Kreisgebiet. Die Planung halte die Interessen der Kinder, Eltern und auch der Beschäftigten in den Kindertagesstätten im Auge. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde ein wichtiger Beitrag geleistet.

Der CDU-Kreistagsfraktion sei es in diesem Zusammenhang wichtig, dass der JHA Landrat Achim Schwickert die Möglichkeit eröffnet bei Bedarf noch Feinjustierungen im Plan vorzunehmen, wenn sich dies im Nachhinein zu den Erörterungen vor Ort herausstellt. Die Christdemokraten wollen im Zusammenwirken mit Trägern und Kommunen die stetige Fortentwicklung des Bedarfsplanes betreiben, um auch auf aktuelle Herausforderungen eingehen zu können. (PM)


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