Bebauungsplan "Im Hahn II" der Ortsgemeinde Nauort geändert
Der Ortsgemeinderat Nauort hat in seiner Sitzung vom 17. November 2020 auf der Grundlage des Paragraphen 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung, die Aufstellung einer 2. Änderungsplanung zu dem rechtsgültigen Bebauungsplan „Im Hahn II“ beschlossen.
Nauort. Mit dieser Bebauungsplanänderung sollen die Festsetzung eines Zugangs- und Zufahrtsverbotes an der Verbindungsstraße zwischen den Gewerbegebieten „Im Hahn“ und „Schäfersheide“ aufgehoben werden.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach Paragraph 3 Absatz 1 und Paragraph 4 Absatz 1 BauGB wird abgesehen (Paragraph 13a Abs. 2, Nr. 1 BauGB i.V.m. Paragraph 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Eine Umweltprüfung findet nicht statt (Paragraph 13a Abs. 2, Nr. 1 BauGB i.V.m. Paragraph13 Abs. 3 BauGB).
Die von der Änderungsplanung Betroffenen und sonstige Interessierte können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Zimmer-Nr. 403, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb von vier Wochen zu diesen Planungsabsichten äußern.
Aufgrund der derzeitigen Situation bittet die Verwaltung um Terminvereinbarungen.
Der Geltungsbereich dieser Planänderung soll sich auf die Grundstücke, Gemarkung Nauort,
Flur 16, Flurstücke 17/18 teilweise, 17/30 teilweise, 17/33 teilweise, 17/29 teilweise 17/27 teilweise und 17/26 teilweise, sowie auf das Straßenflurstück 17/23, erstrecken. Der angestrebte Geltungsbereich der Änderungsplanung ist in der nachfolgenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht. (PM)
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