Werbung

Nachricht vom 23.11.2020    

Anklage gegen Mitarbeiter insolventer AWO-Kreisverbände erhoben

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder der insolventen AWO Kreisverbände Westerwald und Altenkirchen sowie gegen zwei frühere Mitarbeiter und drei frühere Mitarbeiterinnen dieser Kreisverbände Anklage zum Landgericht - Wirtschaftsstrafkammer - in Koblenz erhoben. Die Angeschuldigten sind zwischen 42 und 79 Jahren alt.

Symbolfoto

Region. Einem Mitarbeiter und einer Mitarbeitern des AWO Kreisbandes Westerwald e.V. wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Dezember 2011 und August 2014 in 101 Fällen gemeinschaftlich und gewerbsmäßig gegenüber dem Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. Seminare vorsätzlich falsch abgerechnet und hierdurch bei jeder Abrechnung den Tatbestand des Betruges in einem besonders schweren Fall verwirklicht zu haben. Der Schaden der Stiftung soll sich auf 260.000 Euro belaufen. Sie trat als Fördergeberin für die Seminare auf und bezuschusste deren Durchführung abhängig von der Anzahl der Teilnehmer.

Gegen die beiden Mitarbeiter des AWO Kreisverbandes Westerwald e.V. besteht der Verdacht, dass sie die Teilnehmerzahlen der Seminare durchgängig zu hoch angegeben haben. Darüber hinaus besteht gegen einen der beiden Mitarbeiter der Verdacht des versuchten Prozessbetruges zum Nachteil des AWO Kreisverbandes Westerwald e.V., weil er in einem von dem Insolvenzverwalter gegen ihn angestrengten Zivilprozess die Verantwortlichkeiten für die Betrugstaten zum Nachteil der Stiftung bewusst unrichtig dargestellt haben soll.

Dieser Mitarbeiter war darüber hinaus bei der AWO Bildung und Arbeit Westerwald gGmbH, deren alleiniger Gesellschafter der AWO Kreisverband Westerwald e.V. war, beschäftigt. Er soll in dieser Eigenschaft und als Mitarbeiter des Kreisverbandes bei zwei lokalen Handwerksbetrieben zwischen Mai 2013 und Februar 2015 Bauleistungen in Auftrag gegeben haben, die die gGmbH infolge ihrer Insolvenz im Februar 2015 nicht mehr bezahlen konnte. Da die drohende Zahlungsunfähigkeit der Muttergesellschaft nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufgrund des Bekanntwerdens der Betrugsserie zum Nachteil der Stiftung absehbar war, wird dem Mitarbeiter der gGmbH Betrug zum Nachteil der Bauhandwerker in drei Fällen vorgeworfen. Der Schaden der Handwerker soll 25.000 Euro betragen.

Zusätzlich soll dieser Mitarbeiter die Kapitaldienstfähigkeit der gGmbH in Verhandlungen über eine Bürgschaft der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vorsätzlich falsch dargestellt haben, indem er wiederum die Betrugsserie zum Nachteil der Stiftung verschwieg. Auch dies bewertet die Staatsanwaltschaft als Betrug, der Schaden der Investitions- und Strukturbank beläuft sich auf 28.500. Euro.

Einem ehemaligen Vorstandsmitglied des AWO Kreisverbandes Westerwald e.V., das nicht an den ursprünglichen Betrugstaten zum Nachteil der Stiftung beteiligt war, legt die Staatsanwaltschaft zur Last, nach Aufdeckung des Abrechnungsbetruges Ende 2014 die Verantwortlichkeiten erkannt und dennoch wissentlich unrichtige Angaben über die Verantwortlichen gegenüber der Stiftung und dem Insolvenzverwalter gemacht zu haben. Dieses Verhalten bewertet die Staatsanwaltschaft als einen erneuten Betrug zum Nachteil der Stiftung, als Verheimlichen von Vermögenswerten - nämlich von Regressansprüchen - und als Verschleierung der wirtschaftlichen Verhältnisse des AWO Kreisverbandes Westerwald e.V. Das Verheimlichen von Vermögenswerten und das Verschleiern von wirtschaftlichen Verhältnissen verwirklichen nach der rechtlichen Würdigung in der Anklageschrift den Tatbestand des Bankrotts.

Das vorbezeichnete ehemalige Vorstandsmitglied des AWO Kreisverbandes Westerwald e.V. und einer der angeklagten Mitarbeiter des Kreisverbandes sollen nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zudem für das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung in zehn Fällen mit einer Schadenssumme von 3.800 Euro verantwortlich sein.

Die Anklage legt zwei Mitarbeiterinnen und drei ehemaligen Vorstandmitgliedern des ebenfalls insolventen AWO Kreisverbandes Altenkirchen e.V. zur Last, als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrugstaten verbunden hat, das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. in 70 Fällen zwischen Dezember 2011 und Februar 2015 durch vorsätzliche falsche Abrechnung von Seminarteilnehmern um insgesamt 363.000 Euro betrogen zu haben. Auch die Verantwortlichen des AWO Kreisverbandes Altenkirchen e.V. sind verdächtig, die Teilnehmerzahlen der Seminare durchgängig zu hoch abgerechnet zu haben.



WW-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Ein weiterer Mitarbeiter des AWO Kreisverbandes Altenkirchen e.V. soll an den bandenmäßig begangenen Betrugstaten bis zu seinem Ausscheiden aus dem Kreisverband Anfang 2013 beteiligt gewesen sein. Den drei Mitarbeitern des AWO Kreisverbandes Altenkirchen e.V. legt die Anklage auch gewerbsmäßiges Vorgehen zur Last, weil sie nicht fremdnützig zugunsten des Verbandes, sondern auch im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelten.

Darüber hinaus sollen zwei der Vorstandsmitglieder und eine Mitarbeiterin dafür verantwortlich sein, dass kurz nach dem Insolvenzantrag des AWO Kreisverbandes Altenkirchen e.V. im November 2015 ein Betrag von 1.525 Euro von einem Bankkonto des Kreisverbandes abgehoben und nicht in die Insolvenzmasse weitergeleitet wurde. Den Vorstandsmitgliedern wird täterschaftlicher Bankrott durch Beiseiteschaffen von Insolvenzmasse, der Mitarbeiterin Beihilfe hierzu vorgeworfen.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, da zunächst den Angeschuldigten im Zwischenverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist und das Landgericht über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden hat.

Rechtliche Hinweise:
Wegen Betruges gemäß § 263 StGB macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Der Tatbestand des Betruges wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ein besonders schwerer Fall des Betruges liegt unter anderem dann vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat. Betrug in besonders schweren Fällen wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Handelt der Täter gewerbs- und bandenmäßig, droht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren an.

Wegen Bankrotts gemäß § 283 StGB macht sich strafbar, wer bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile des Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht oder in einer anderen, den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft grob widersprechenden Weise seine wirklichen geschäftlichen Verhältnisse verheimlicht oder verschleiert.

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt macht sich gemäß § 266a Abs. 1 StGB strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält.

Das Gesetz sieht für Taten des Bankrotts gem. § 283 StGB oder des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt gem. § 266a Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
(PM)



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Westerwaldkreis mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.




Jetzt Fan der AK-Kurier.de Lokalausgabe Altenkirchen-Flammersfeld auf Facebook werden!


Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Unbekannter hob mit gestohlener Bankkarte Geld ab: Wer kennt diesen Mann?

Bad Honnef. Am 8. September 2023 hob ein unbekannter Mann in Bad Honnef mit einer gestohlenen Bankkarte Bargeld von einem ...

"Jänen Classic" in Waldbröl: Das Treffen für Oldtimer-Liebhaber am Pfingstsonntag

Waldbröl. Der Gewerbepark Waldbröl verwandelt sich am 19. Mai von 9 bis 17 Uhr in ein Paradies für Oldtimer-Enthusiasten. ...

Tragischer Verkehrsunfall auf der B8 bei Schenkelberg fordert ein Menschenleben

Schenkelberg. Ein tragisches Ende nahm am Samstag, 20. April, ein Verkehrsgeschehen auf der Bundesstraße 8 nahe Schenkelberg. ...

Sachbeschädigung an Karl Lefknecht Halle in Irmtraut - Polizei sucht Zeugen

Irmtraut. In der Zeit vom 19. bis zum 22. April kam es zu einer Sachbeschädigung an der Karl Lefknecht Halle in Irmtraut. ...

Anklage gegen bulgarisches Duo: Mord und Zwangsprostitution vorgeworfen

Koblenz. Die Anklageschrift, die kürzlich zugestellt wurde, enthält schwere Vorwürfe gegen das bulgarische Duo. Sie sollen ...

Frühlingszeit ist Flohmarktzeit: Geisweider Trödelmarkt lädt am 4. Mai zum Stöbern ein

Siegen-Geisweid. Der Frühling hält Einzug in Geisweid und mit ihm auch das behagliche Klima zum Trödeln. Das Team vom Geisweider ...

Weitere Artikel


PKW-Brand in Norken

Norken. Der Fahrzeugführer hatte sich bei eigenen Löschversuchen leicht verletzt und wurde erst durch die Freiwillige Feuerwehr ...

Wäller Markt eG erste Mitglieder und Sponsoren sind schon dabei

Bad Marienberg. Das Projekt soll mit erheblichen Mitteln öffentlich gefördert werden. Bedingung für die Bereitstellung der ...

Rockets müssen sich in Leipzig geschlagen geben

Diez-Limburg. EGDL-Trainer Arno Lörsch musste für die Partie in Leipzig alle vier Reihen durchmischen, nachdem er mit RJ ...

Verkauf von Grundstücken am Krankenhaus Kirchen: CDU spannt Bogen zu Klinikneubau in Müschenbach

Kirchen/Kreise Altenkirchen und Westerwald. Diese Woche Montag, den 23. November, wird voraussichtlich eine Entscheidung ...

Vogelfütterung im Winter: Futterhäuschen, Meisenknödel oder Streufutter?

Region. Über Winter, von November bis März, nehmen Wildvögel das Angebot gern an, weil bei Frost und Schnee die Futtersuche ...

Dreiste Betrüger nutzen die Corona-Krise für ihre Zwecke

Koblenz. Die Angerufenen werden dann in der Regel gefragt, ob sie diese hohen Kosten übernehmen oder das Geld vorstrecken ...

Werbung