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Nachricht vom 05.11.2020    

Landesamt öffnet für Besuchsverkehr nur nach Terminabsprache

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist bereits seit Montag, 8. Juni 2020, wieder für Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Aus gegebenem Anlass möchten die Beschäftigten jedoch darauf hin weisen, dass Bürgerinnen und Bürger den Bürgerservice vor Ort im Sinne des Infektionsschutzes nur nach Terminvereinbarung wahrnehmen können. Personen ohne Termin müssen leider am Eingang abgewiesen werden.

Symbolfoto

Koblenz. Bitte prüfen Sie vorher, ob ein Besuch zwingend notwendig ist oder ob Ihr Anliegen auch per Telefon, per Post oder digital erledigt werden kann. Sofern Sie einen Termin für erforderlich halten, erreichen Sie uns unter der zentralen Rufnummer des Standortes Koblenz: 0261 4041-0.

Die Gebäude des Landesamtes können für vereinbarte Termine über den jeweils ausgewiesenen Zugang betreten werden.

Bitte halten Sie bei Ihrem Besuch die geltenden Hygiene- und Verhaltensvorgaben ein. Entsprechende Hinweise finden Sie im Eingangsbereich. Während Ihres Besuches müssen Sie eine Mund-Nasen-Schutzmaske (MNS-Maske) tragen. Bei Bedarf wird Ihnen eine MNS-Maske (Einweg) zur Verfügung gestellt. Bitte kommen Sie pünktlich und wenn möglich alleine zu dem vereinbarten Termin. Damit vermeiden Sie Warteschlangen und größere Personenzahlen.

Außensprechtage des Landesamtes in den Verbandsgemeindeverwaltungen finden bis auf Weiteres nicht statt. (PM)


Mehr dazu:   Coronavirus  
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