Werbung

Nachricht vom 30.10.2020    

Der Überblick über die neuen Coronaregeln

Von Wolfgang Tischler

INFORMATION | Die 26-seitige „Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ tritt am 2. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2020 wieder außer Kraft. Sinn und Zweck der durch die Corona-Bekämpfungsverordnungen angeordneten Maßnahmen ist die Verhinderung der unkontrollierten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.

Mainz/Region. Die Infektionsketten können durch Einschränkungen der Kontakte zum jetzigen Zeitpunkt wirkungsvoll unterbrochen werden. Je weniger Menschen einander begegnen, desto weniger Möglichkeiten hat das Virus, sich zu verbreiten. Die nun notwendigen Regelungen sollen verhindern, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Schulen und Kindergärten sollen weiterhin geöffnet bleiben und die Auswirkungen auf die Wirtschaft so gering wie möglich gehalten werden.

Welche Einrichtungen sind geschlossen?
Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen,
Kirmes, Volksfeste und ähnliche Einrichtungen,
Prostitutionsgewerbe im Sinne des § 2 Abs. 3 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG),
Restaurants, Speisegaststätten, Bars, Kneipen, Cafés, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen,
Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Einrichtungen,
Vinotheken, Probierstuben und ähnliche Einrichtungen,
Angebote von Tagesausflugsschiffen einschließlich des gastronomischen Angebots und ähnliche Einrichtungen,
Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen, es sei denn sie öffnen für Geschäftsreisende
Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen, außer, sie werden vom Eigentümer selbst genutzt.
Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen,
Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen,
Messen, Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
Freizeitparks und ähnliche Einrichtungen,
zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen,
Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
Kinos, Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen und ähnliche Einrichtungen,
Zirkusse und ähnliche Einrichtungen.



Die Landesregierung gibt auf die wichtigsten Fragen diese Antworten:
Mit wem darf ich mich im öffentlichen Raum treffen?
Mit Personen meines Hausstandes oder mit Personen eines weiteren Hausstands, sofern es insgesamt nicht mehr als 10 Personen sind. Hierbei zählen auch Kinder mit.

Mit wem darf ich mich in einer Privatwohnung treffen? Darf ich in einer Privatwohnung feiern?
Auch im privaten Bereich sollen Zusammenkünfte nur mit einem weiteren Hausstand stattfinden, jedenfalls mit maximal 10 Personen. Es wird dringend empfohlen, auf private Feiern im privaten Raum zu verzichten.

Darf ich außerhalb des privaten Raums Veranstaltungen, private Feiern und Partys veranstalten?
Private Feiern, Veranstaltungen und Partys sind untersagt.

Darf ich Verwandte besuchen?
Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt im Inland und Ausland.

Wie viele Personen dürfen in ein Geschäft?
Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen ist auf eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt.

Wird mein Versammlungsrecht durch die Verordnung beschränkt?
Versammlungen unter freiem Himmel können durch die nach dem Versammlungsgesetz zuständige Behörde unter Auflagen zugelassen werden, soweit dies im Einzelfall aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist. In Betracht kommen insoweit insbesondere die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot.

Welche Regelungen gelten für Bestattungen?
An Bestattungen dürfen folgende Personen teilnehmen: Die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen, Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und Personen eines weiteren Hausstands.

Es gilt die Maskenpflicht. Über diesen Personenkreis hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Personenbegrenzung von einer Person pro 10 Quadratmeter nicht überschritten und das Abstandsgebot von 1,50 Metern eingehalten werden.

Welche Regelungen gelten für standesamtliche Trauungen und private Hochzeitsfeiern?
Es gilt für alle Anwesenden mit Ausnahme der Eheschließenden die Maskenpflicht. An standesamtlichen Trauungen dürfen neben den Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten sowie weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Personen, die mit einem der Eheschließenden im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und Personen eines weiteren Hausstands.

Über diesen Personenkreis hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Personenbegrenzung von einer Person pro 10 Quadratmeter nicht überschritten und das Abstandsgebot von 1,50 Metern eingehalten werden. Private Hochzeitsfeiern sind grundsätzlich untersagt.

Sind Gottesdienste möglich?
Ja. Aber hier gelten das Abstandsgebot von 1,50 Metern, die Maskenpflicht auch am Platz und ein Verbot des Gesangs.

Die 26-seitige Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 können Sie hier nachlesen.

Ergänzend dazu gibt es eine Auflistung, die hier einsehbar ist. Bei dieser Auflistung ist berücksichtigt, dass Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können. In der Auflistung wird auf weitere bekanntgewordene Zweifelsfälle eingegangen. Sie dient als ergänzende Auslegungshilfe für die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO).
woti



Mehr dazu:   Coronavirus  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Stillstand im Winter: Baupause für die B 255 bei Montabaur

Der Landesbetrieb Mobilität Diez informiert über den aktuellen Stand der Bauarbeiten an der B 255 bei ...

Waldspielplatz in Höhr-Grenzhausen: Ein Gemeinschaftsprojekt nimmt Fahrt auf

Der Traum eines naturnahen Abenteuerspielplatzes für die Kinder von Höhr-Grenzhausen rückt näher. Das ...

Umwelthilfe legt Berufung gegen Hubschrauber-Spritzungen an der Mosel ein

Das juristische Ringen um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft über Weinbergen an der Mosel ...

Haftbefehl nach grausigem Fund bei Monreal

Der Fund einer Frauenleiche und abgetrennter Hände nahe Monreal hat die Ermittler aufgeschreckt. Die ...

Saison-Kurzarbeitergeld sichert Baujobs im Winter

Im Westerwald und den angrenzenden Kreisen Altenkirchen und Neuwied stehen die Jobs von insgesamt 6.880 ...

Modernisierung der Feuerwehreinsatzzentrale in Rennerod: Effizienzsteigerung durch neue Technik

In der Verbandsgemeinde Rennerod wird die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) umfassend modernisiert. Die ...

Weitere Artikel


Zoo Neuwied muss schließen

Die neue Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die ab Montag in Kraft tritt, sieht ...

Verkehrsunfall unter Alkohol und Drogen verursacht

Bei der Unfallaufnahme stellten Polizeibeamte fest, dass ein junger Mann in Liebenscheid mit einem Grundstückszaun ...

1.500 Euro Spende an DRK-Kinderklinik Siegen

Die Damen des Handarbeitskreises aus Buschhütten sind aktiv und kreativ. Das ganze Jahr über wird gestrickt ...

Neue Ortsdurchfahrt Westernohe (L 298) fertiggestellt

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Westernohe in der Verbandsgemeinde Rennerod im Westerwaldkreis ist fertiggestellt. ...

Gemeinsame Erklärung der Westerwälder Kulturschaffenden

In einer gemeinsamen Mitteilung weisen Kulturschaffende im Westerwald auf die für sie und die vielen ...

Cinexx muss ab Montag für vier Wochen schließen

Es ist wieder soweit: Ab dem 2. November 2020 schließt auch das CINEXX mit seinen Gastronomien matrix ...

Werbung