Werbung

Nachricht vom 30.10.2020    

Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden

Eine unbefristete Quarantäneanordnung verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer entsprechenden Klage statt.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin, welche als Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz arbeitet, erhielt im Mai dieses Jahres eine Quarantäneanordnung. Zuvor war es in dieser Seniorenresidenz zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen. Die Anordnung wurde „bis auf weiteres“ ausgesprochen und sollte erst dann aufgehoben werden, wenn in der Arbeitsstätte der Klägerin keine weiteren Infektionen mit dem Coronavirus mehr nachgewiesen würden sowie für die Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Mit ihrer gegen den Bescheid erhobenen Klage begehrte die Klägerin u. a. die Feststellung, dass die – zwischenzeitlich wieder aufgehobene – Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen ist.

Die Klage hatte insoweit Erfolg. Zwar habe der Beklagte, so die Koblenzer Richter, seine Anordnung im Nachhinein dahingehend präzisiert, dass diese aufgehoben werde, wenn in der Einrichtung der Klägerin seit der letztmalig festgestellten Infektion mit dem Coronavirus 14 Tage vergangen seien und weiterhin im Falle der Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Dies stelle allerdings keine Befristung im Sinne des Gesetzes dar. Denn dadurch sollte die Rechtswirkung der Quarantäneanordnung gerade nicht automatisch zu einem zukünftigen gewissen Zeitpunkt enden, sondern vielmehr noch von einer behördlichen Aufhebungsentscheidung abhängen. Die Quarantäneanordnung müsse aber in zeitlicher Hinsicht aufgrund der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe möglichst kurz bemessen werden. Sie sei vorliegend nicht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes gerecht geworden, welches eine Quarantänedauer von 14 Tagen (gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer ansteckenden Person) empfohlen habe. Von daher sei die unbefristete Quarantäneanordnung zu weitgehend und damit nicht erforderlich und unverhältnismäßig gewesen.



Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 5. Oktober 2020, 3 K 489/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Kreisehrenamtsabend in Bad Marienberg hält einiges bereit

Am Freitagabend (21. November 2025) fand in der Bad-Marienberger Denkfabrik der Kreisehrenamtsabend des ...

Feierliche Einweihung des erweiterten Feuerwehrhauses Neunkhausen

Der Anbau am Feuerwehrhaus in Neunkhausen wurde feierlich eingeweiht. Bürgermeister Andreas Heidrich ...

Hoffnungsvoll leben: Ein Kamingespräch im Forum St. Peter Montabaur

In Montabaur trafen sich der Pallottinerpater Dr. Edward Fröhling und die ZDF-Journalistin Michaela Pilters ...

Erfolg mit Robotik: Schellenberg-Grundschule und Unternehmen ausgezeichnet

Die Schellenberg-Grundschule in Kooperation mit der focus Industrieautomation GmbH hat beim Wettbewerb ...

Salmonellen-Verdacht: Bio-Pfeffer bei Aldi Süd zurückgerufen

Der Verdacht auf Salmonellen sorgt für einen Rückruf von Bio-Pfeffer, der in Filialen von Aldi Süd verkauft ...

Erstmeldung: Verkehrsunfall bei Goddert: Pkw-Fahrer prallt gegen Baum

Am Montag, 24. November, ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall in der Nähe von Goddert. Ein Fahrzeug ...

Weitere Artikel


Frösche und Kröten im Exotarium vom Zoo Neuwied

Wenn es draußen kalt und grau ist, sind die Tierhäuser des Zoo Neuwied ein beliebter „Zufluchtsort“ für ...

Cinexx muss ab Montag für vier Wochen schließen

Es ist wieder soweit: Ab dem 2. November 2020 schließt auch das CINEXX mit seinen Gastronomien matrix ...

Gemeinsame Erklärung der Westerwälder Kulturschaffenden

In einer gemeinsamen Mitteilung weisen Kulturschaffende im Westerwald auf die für sie und die vielen ...

Sondermüll-Sammlung in der VG Ransbach-Baumbach

Die Einsammlung von Sonderabfällen aus Haushalten findet in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach am ...

D-Haus Altstadt Hachenburg für halbe Million zu teuer

Eine Liebesheirat war die Fusion der Stadt Hachenburg mit der benachbarten Gemeinde Altstadt noch nie, ...

Wettbewerb Plastik 4.0: Digitale Beiträge im Kampf gegen die Plastikflut

Die Umweltministerin kürt die Gewinner des Wettbewerbs „Müll nicht rum: Plastik 4.0 – Neue Medien gegen ...

Werbung