Werbung

Nachricht vom 28.10.2020    

Verwaltungsgericht entscheidet: Wenn Wecker in Prüfung klingelt…

Die Klausur eines Studenten, dessen „Handy-Wecker“ während einer schriftlichen Prüfung klingelt, kann nicht allein deswegen mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet werden. In einem Fall, den das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden hatte, verneinten die Richter das Vorliegen eines Täuschungsversuchs. Auch unter dem Gesichtspunkt der „Störung des Prüfungsverlaufs“ sei die vorgenommene Bewertung nicht zu rechtfertigen.

Koblenz. Während einer schriftlichen Prüfung löste die Weckfunktion des sich im „Flugmodus“ befindlichen Handys des Klägers aus, das er zuvor rund 40 Meter entfernt von seinem Klausurarbeitsplatz in einer Tasche verstaut hatte. Die Klausuraufsicht wertete diesen Vorfall als Täuschungsversuch und verwies den Kläger aus dem Prüfungsraum. Seine Klausur wurde mit „nicht ausreichend“ bewertet. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchverfahren machte der Kläger vor dem Verwaltungsgericht unter anderem geltend, am Vortag der Prüfung einen wichtigen Termin gehabt zu haben. Der Wecker habe ihm als Erinnerungsstütze gedient. Danach habe er vergessen, diesen auszustellen. Außerdem sei er davon ausgegangen, durch das Einschalten des „Flugmodus“ auch die Weckfunktion deaktiviert zu haben.

Die Klage hatte Erfolg. Die einschlägige Prüfungsordnung und die hierzu verfassten Klausurgrundsätze, so die Koblenzer Richter, böten keine ausreichende Grundlage, um das Klingeln des „Handy-Weckers“ als Täuschungsversuch zu werten. Zwar sei es hiernach verboten, elektronische Sende- und Empfangsgeräte eingeschaltet mit in den Prüfungsraum zu nehmen. Ob das sich im „Flugmodus“ befindliche Mobiltelefon in diesem Sinne eingeschaltet und damit kommunikationsbereit gewesen sei, könne aber offenbleiben. Denn ein Verstoß gegen diese Bestimmung sei – anders als zum Beispiel die Mitnahme eines Handys an den Klausurarbeitsplatz – nicht sanktionsbewehrt. Die Grundsätze der Rechtsklarheit und Bestimmtheit erforderten aber, dass durch die einschlägigen Bestimmungen zum Prüfungsverfahren sowohl das zu sanktionierende Verhalten als auch die an dieses geknüpfte Sanktionsfolge eindeutig festgelegt seien. Fehle es hieran, sei es nicht gerechtfertigt, eine Klausur mit der Note „nicht ausreichend“ zu bewerten.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Examinierte Pflegefachkräfte für Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Pädagogische Fachkräfte für Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Anwendungstechniker (m/w/d)

D&M KG
56204 Hillscheid

Hausmeister/-in (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Diese Benotung komme auch nicht deshalb in Betracht, weil durch das Klingeln des „Handy-Weckers“ der Prüfungsablauf gestört worden sei. Eine solche Sanktion sei gemessen an den Umständen des Einzelfalls unverhältnismäßig. Einer eventuellen Störung anderer Prüflinge durch das Klingeln habe durch eine kurze Schreibverlängerung begegnet werden können. Zudem lägen für ein vorsätzliches Handeln des Klägers keine Anhaltspunkte vor.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2020, 4 K 116/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Digitaler Nachlass: Was mit Daten nach dem Tod passiert

Digitale Konten und Daten begleiten den Alltag vieler Menschen. Doch was passiert mit E-Mails, Verträgen ...

KG Hachenburg: Das Thema Frauen ist noch nicht beendet

Die Podiumsdiskussion in der Krone brachte zwar keine neuen Erkenntnisse, sorgte aber dafür, dass das ...

Telefonischer Austausch für Menschen mit Messie-Syndrom gesucht

Menschen mit Messie-Syndrom stehen im Alltag oft unter starkem innerem Druck, ohne dass dies von außen ...

Schwerer Unfall auf B54: Fahrerin prallt in Emmerichenhain gegen Baum

Ein schwerer Verkehrsunfall hat sich in den frühen Morgenstunden des Sonntags (12. April 2026) auf der ...

Nachhaltiges Bauen: Fachgespräch zur Kreislaufwirtschaft in Koblenz

Die Handwerkskammer Koblenz lädt zu einem Fachgespräch über zukunftsfähiges Bauen und moderne Abfallwirtschaft ...

Gesundheitsprogramm für Erwerbslose im Westerwald wird bis 2028 fortgesetzt

Das Programm "teamw()rk für Gesundheit und Arbeit" geht in Rheinland-Pfalz in eine neue Phase. Auch im ...

Weitere Artikel


Alternative Aktion Lucia gegen Brustkrebs

Jeden Tag sterben in Deutschland 48 Frauen an Brustkrebs. So war es gestern, so wird es auch morgen sein. ...

„Pumuckls“ kleine Heimat eine heile Welt

Pflegebedürftige Kinder finden schon seit Jahren im Haus Pumuckl ein behütetes Zuhause. Jetzt drohte ...

Filzarbeiten zugunsten des Dernbacher Hospizes

Handarbeiten aus Filzwolle sind das Metier von Annemarie Lutz aus Steinebach an der Wied. Mit ihren handgefertigten ...

Inzidenzwert für den Westerwaldkreis steigt auf 97,1

Am 28. Oktober meldet der Westerwaldkreis 921 (+33) bestätigte Corona-Fälle. Inzidenzwert für den Westerwaldkreis ...

Seck: Brandstiftung an Mercedes

Die Polizei bittet um Zeugenaussagen zu einer Brandstiftung an den Vorderreifen eines Mercedes, die gegen ...

Abwechslungsreiche Herbst-Wanderung um Höhr-Grenzhausen

Die letzte geführte Wanderung des Jahres 2020 der Touristen-Information Kannenbäcker Land startete am ...

Werbung