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Nachricht vom 27.10.2020    

Ehrenamtliche Richter mit der Ehrennadel des Landes ausgezeichnet

Justizminister Herbert Mertin überreichte am Montag, den 26. Oktober im Rahmen einer Feierstunde im Koblenzer Landgericht die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz an insgesamt acht ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit.

v.l.n.r.: Hans-Joachim Weis, Minister Mertin, Sylvia Hohn, Michael Genheimer. Foto: pr

Koblenz. Die Ehrennadel wurde diesen jüngst durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Zeichen des Dankes und der Anerkennung verliehen. Die geehrten ehrenamtlichen üben ihr Ehrenamt seit mindestens zwölf Jahren kontinuierlich aus.

Der Minister bedankte sich bei den Geehrten für ihr langjähriges Engagement im Dienste der rheinland-pfälzischen Justiz: „Sie haben zugleich mit Ihrem Ehrenamt eine große Verantwortung übernommen. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter entscheiden Sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern über den Ausgang eines Verfahrens. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verankerung unserer Justiz in der Bevölkerung. Ich freue mich, Sie als Zeichen des Dankes und der Anerkennung der Landesregierung heute hierfür mit der Ehrennadel des Landes auszeichnen zu dürfen!“

Information:
Die ehrenamtlichen Richter der Sozialgerichtsbarkeit werden jeweils für fünf Jahre berufen. Die Entscheidungen der Sozialgerichte werden durch Kammern getroffen, die mit einem Berufsrichter als Vorsitzender oder Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Das Landessozialgericht entscheidet durch Senate, denen drei Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richter angehören.



Die ehrenamtlichen Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit werden je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber für fünf Jahre berufen. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden durch Kammern getroffen, die mit einem Berufsrichter als Vorsitzender oder Vorsitzendem und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt sind.

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Auszeichnung des Landes. Sie wurde am 7. August 1974 durch den damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl gestiftet. Die Ehrennadel wird für eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen. Die heute ausgezeichneten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben sich kontinuierlich mindestens zwölf Jahre lang für das Gemeinwesen in der Justiz engagiert.

Die geehrten Personen aus dem Verbreitungsgebiet der Kuriere sind:
Sylvia Hohn aus 56599 Leutesdorf, Arbeitsgericht Koblenz;
Hans-Joachim Weis aus 56412 Holler, Arbeitsgericht Koblenz.



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