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Nachricht vom 27.10.2020    

Evangelische Kirchenvorstandswahlen stehen an

In rund acht Monaten werden in den Evangelischen Westerwälder Kirchengemeinden neue Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gewählt. Turnusmäßig stehen dann, nach sechs Jahren Amtszeit des gegenwärtigen Gremiums, Neuwahlen an. Nicht jeder mag oder kann weitermachen, daher gilt es jetzt neue Kandidaten für das Ehrenamt zu finden.

Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Gemünden entscheidet, wie und in welche Richtung die Gemeinde sich zukünftig entwickelt. Fotos: Peter Bongard

Westerburg. Die Suche nach Menschen, die sich in ihrer Kirchengemeinde engagieren möchten, ist nicht in allen Evangelischen Kirchengemeinden einfach. Obwohl der Kirchenvorstand das Leitungsorgan der Kirchengemeinde ist und entscheidet, wie und in welche Richtung sie sich zukünftig entwickelt. In den Kirchengemeinden Alpenrod, Alsbach, Altstadt, Bad Marienberg, Dreifelden-Steinen, Emmerichenhain, Freirachdorf-Roßbach, Gemünden, Hachenburg, Höchstenbach, Höhr-Grenzhausen, Kirburg, Kroppach, Liebenscheid, Maxsain, Montabaur, Neuhäusel, Neukirch, Neunkirchen, Nordhofen, Rabenscheid, Ransbach-Baumbach-Hilgert, Rennerod, Rückeroth, Selters, Unnau, Wahlrod, Wallmerod, Westerburg, Willmenrod, Wirges und Wölferlingen sind Menschen gefragt, mitzugestalten, mitzureden und Ideen einzubringen.

Der Kirchenvorstand sollte die Gemeinde mit ihren unterschiedlichen Mitgliedern, jungen wie alten gleichermaßen, abbilden. Er besteht aus dem Pfarrer oder der Pfarrerin und Gemeindemitgliedern. Das Gremium muss viele Entscheidungen treffen, es geht zum Beispiel um den Haushalt und die Gebäude, um Mitarbeitende oder um die Veranstaltungen der Gemeinde. Der Kirchenvorstand berät und entscheidet aber auch über geistliche Fragen und vertritt die Gemeinde nach außen. In manchen Gemeinen werden spezielle Ausschüsse gebildet, die bestimmte Themen vorbereiten, was die Zusammenarbeit vereinfacht.

Wahlen am 13. Juni 2021
Kirchenvorstandswahlen sind ein evangelisches Markenzeichen. Ab einem Alter von 14 Jahren haben alle Mitglieder der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau (EKHN) alle sechs Jahre das Recht, die Leitung ihrer Gemeinde vor Ort zu wählen und so das Gemeindeleben mitzubestimmen. Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke der eigenen Kirchengemeinde lenkt. Als Kandidat bewerben kann sich jeder, der 18 Jahre oder älter ist. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder legt der Kirchenvorstand fest. Sie beträgt in Gemeinden bis zu 1.000 Gemeindemitgliedern 4 bis 10, bis zu 2.000 Gemeindemitgliedern 6 bis 14, und über 2.000 Gemeindemitgliedern 8 bis 21 Personen. Um die Interessen der jungen Kirchenmitglieder zu vertreten, können zusätzlich auch Jugendmitglieder in den Kirchenvorstand gewählt werden. Einem Kirchenvorstand können bis zu zwei Jugendmitglieder angehören, die ab 14 Jahren alt sein müssen.



Erschwerte Kandidatensuche durch Corona-Pandemie
Durch die Corona-Pandemie ist in vielen Kirchengemeinden auch die Vorbereitung der Kirchenvorstandswahl durcheinandergeraten. Viele Kirchenvorstände wollten in dieser Zeit ihre Gemeinden über die Arbeit des Kirchenvorstands informieren und mögliche Kandidaten werben. Über persönliche Gespräche ist dies allerdings zurzeit nicht möglich, was die Kandidatensuche für viele Evangelische Kirchengemeinden enorm erschwert. Wenn Sie sich für eine Mitarbeit im Kirchenvorstand interessieren oder Fragen haben, wenden Sie sich an die Mitglieder Ihres derzeitigen Kirchenvorstandes. Kontakt bekommen Sie auch über die Öffentlichkeitsarbeit des Evangelischen Dekanats Westerwald unter www.evangelischimwesterwald.de. (shg)


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