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Nachricht vom 29.09.2020    

Rheinland-Pfalz führt „Corona Warn- und Aktionsplan RLP“ ein

Von Wolfgang Tischler

Wir erleben aktuell weltweit einen deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen. Die Ministerpräsiden der Länder haben heute gemeinsam mit der Bundeskanzlerin in einer Videoschalte darüber beraten, wie ein weiterer Anstieg am wirkungsvollsten verhindern kann. Teststrategie, Warnsystem und die Bereitschaft der Bevölkerung sind dabei die Schlüssel.

Symbolfoto

Region. „Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung verhält sich äußerst vernünftig und rücksichtsvoll. Dafür danke ich den Bürgern und Bürgerinnen aus ganzem Herzen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Videokonferenz der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin.

AHA und korrekte Personenangaben

Die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen blieben der Schlüssel, umsteigende Infektions- und Krankheitszahlen zu verhindern. Auch die korrekten Personenangaben seien extrem wichtig. Andernfalls sei eine Kontaktnachverfolgung und damit das Durchbrechen einer Infektionskette nicht möglich. In der kälteren Jahreszeit kommt das Lüften hinzu und auch der Appell, die Corona-App zu nutzen.

Mehr Vorsicht bei privaten Feiern
Die letzten Wochen haben leider gezeigt, dass gerade größere Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. In jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und vertretbar sind. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.

So sieht der Corona Warn- und Aktionsplan RLP aus.
Warnstufe Gelb

Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als fünf Tagen überschritten wird Warnung an die Bevölkerung:
Maßnahmen:
• erhöhte Aufmerksamkeit
gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln
• Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2,

Gefahrenstufe Orange

Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als fünf Tagen überschritten wird. Einrichtung einer lokalen Corona-Task Force aus betroffener Kommune, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, Gesundheitsministerium, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kommunale Spitzenverbände und Polizei.



Die Task Force erarbeitet maßgeschneiderte Empfehlungen für Schutzmaßnahmen, um regional die Corona-Infektionen einzudämmen. Diese Empfehlungen können als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regionalspezifisch von Landräten, und Bürgermeistern umgesetzt werden.

Maßnahmen:

• verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Regelungen, zum Beispiel regionaler Kontrolltag
• Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je zehn Quadratmeter;
• Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen und Freizeitparks;
• Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
• Keine Möglichkeit, der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl bis zu einer Regelgrenze von 20 Prozent der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazität.;
• Verbot von Kontaktsport.

Alarmstufe Rot
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner an mehr als fünf Tagen überschritten wird. Es gilt eine flächendeckende Ausbreitung in jedem Fall zu verhindern. Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.

Maßnahmen zusätzlich zu denen der Gefahrenstufe Orange:
• Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 Quadratmeter
• Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen;
• Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen im öffentlichen Raum
• Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen;
• Etablierung von Notbetreuungen;
• Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen;
• weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
• Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche;
• Entscheidung über Sperrstunden.
woti


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