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Nachricht vom 13.09.2020    

Dumm gelaufen nach Trunkenheitsfahrt

Hoher Alkoholkonsum schadet nicht nur der Fahrtüchtigkeit, sondern auch dem logischen Denken, daher gelang es der Ehefrau eines im Auto schlafenden betrunkenen Mannes nicht, diesen vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt zu entlasten, da bei der Frau selbst ein Atemalkoholwert von rund 3,1 Promille festgestellt wurde und die Dame zudem gar keinen Führerschein besitzt.

Symbolfoto

Unnau. Am Samstag, den 12. September 2020 gegen 19:45 Uhr, meldete ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer einen Lieferwagen, der sehr auffällig geführt wurde. Das Fahrzeug konnte an der Halteranschrift angetroffen und kontrolliert werden.

Auf dem Beifahrersitz saß zu diesem Zeitpunkt eine schlafende männliche Person, ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von rund 3,6 Promille. Während der Kontrolle kam die Ehefrau hinzu und gab an, dass sie gefahren sei. Bei ihr wurde ein Atemalkoholwert von rund 3,1 Promille festgestellt, zudem ist sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Da die Fahrereigenschaft vor Ort nicht abschließend geklärt werden konnte, wurde beiden Personen eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
(PM Polizeiinspektion Hachenburg)


Mehr dazu:   Blaulicht  
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