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Nachricht vom 07.09.2020    

Bundeseinheitlicher Warntag am 10. September

Von Eckhard Schwabe

Durch einen Beschluss der Innenministerkonferenz im Jahr 2019, findet erstmalig am 10. September der bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr heulen für eine Minute in ganz Deutschland die Sirenen.

Foto: Eckhard Schwabe

Region. Ab diesem Jahr findet einmal jährlich, am zweiten Donnerstag im September der bundesweite Warntag statt. In diesem Jahr fällt er auf den 10. September. An diesem Tag heulen pünktlich um 11 Uhr alle Sirenen eine Minute lang mit einem Auf- und abschwellenden Warnton und alle weiteren Warnmittel wie Mobilfunk-Apps werden erprobt.

Warum einen einheitlichen Warntag?
Der bundesweite Warntag soll dazu beitragen, das Wissen der Bevölkerung um die Warnung in Notlagen zu erhöhen und somit die Selbstschutzfähigkeit zu erhöhen und diese zu unterstützen. Viele kennen noch die Luftschutzsirenen, diese wurden jedoch in den vergangenen Jahren flächendeckend demontiert. Der älteren Generation sind die Sirenensignale aus Kriegszeiten bekannt, heulten sie auf, stand ein Luftangriff unmittelbar bevor. In Zeiten des „kalten Krieges“ sollten sie vor möglichen Angriffen warnen. Dies alles gehört der Vergangenheit an, jedoch soll und muss die Bevölkerung weiter gewarnt werden, nicht vor Luftangriffen oder Angriffen ausländischer Armeen, vielmehr bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Unwetterlagen oder ähnlichem. Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung zeigt sich auch durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in diesem Jahr. Auch die bundesweit einheitlichen Sirenensignale sollen bekannter werden.




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Der bundesweite Warntag und die Probewarnung haben zum Ziel:
die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren,
Funktion und Ablauf der Warnung besser verständlich zu machen und
auf die verfügbaren Warnmittel (zum Beispiel Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) aufmerksam zu machen.

Betroffene Bevölkerung muss erreicht werden
Ein oder die Warnsysteme können nur dann wirksam sein und eingesetzt werden, wenn es gelingt in dem Gebiet, welches gerade betroffen ist, die Bevölkerung entsprechend warnen und auch informieren zu können, heißt es aus dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Eckhard Schwabe



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