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Nachricht vom 23.08.2020    

Hinweise zur Abholung des Sperrmülls am Montag, 24. August

Zum Sperrabfall gehören alle sperrigen Abfälle aus dem Hausrat, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen und nicht aus Metall bestehen. Hierzu zählen Möbelteile, Matratzen, Teppiche, Holzbettgestelle und ähnliche Gegenstände.

Meudt. Als Faustregel gilt: Sperrabfall beinhaltet ausschließlich Gegenstände, die man bei einem Umzug üblicherweise mitnehmen würde. Einzelteile dürfen nicht schwerer als 50 Kilogramm sein und wegen der Schüttöffnung der Fahrzeuge nicht länger oder breiter als 1,70 Meter. Gegebenenfalls müssen die Gegenstände zerkleinert werden.

Achtung: Glas- und Steinplatten von Tischen können wegen Verletzungsgefahr bei der Abfuhr nicht mitgenommen werden. Sie müssen kostenpflichtig auf den Deponien Meudt oder Rennerod entsorgt werden.

Nicht zum Sperrabfall gehören:
 sperrige Abfälle aus Metall wie Elektroherde, Waschmaschinen, Wäscheständer usw.
 Abfälle aus Gebäuderenovierungen und sonstigen Baumaßnahmen wie Fenster, Türen, Bauholz, Spülbecken, Toilettenbecken etc.
 Altreifen und Autoteile
 Elektronikschrott wie Fernseher, Computer, Stereoanlagen etc. von Privathaushalten werden auf Anruf kostenlos abgeholt, Telefon: 02602/680655.

Illegale Müllablagerungen auf städtischen Plätzen werden geahndet!



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