Werbung

Nachricht vom 20.08.2020    

Inkraftsetzung des Bebauungsplanes „Krummenacker“ Nauort

Der Ortsgemeinderat Nauort hat aufgrund des Paragraphen 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit Paragraph 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), sowie der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, in seiner öffentlichen Sitzung vom 30. Juni den Bebauungsplan „Krummenacker“ in all seinen Bestandteilen (Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung einschließlich Umweltbericht) als Satzung beschlossen.

Bebauungsplan „Krummenacker“ Nauort. Foto: Ortsgemeinde

Nauort. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Krummenacker“ erstreckt sich auf die Flächen entlang der Landesstraße L-306 am Ortsausgang von Nauort in Richtung Sessenbach/Alsbach.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Krummenacker“ ist zur Orientierung in der nach-stehend abgedruckten Übersichtskarte nochmals näher gekennzeichnet.

Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Krummenacker“ tritt nach Ausfertigung gemäß Paragraph 10 Absatz 3, Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Nach den Bestimmungen des Paragraphen 10 Absatz 3, Satz 2 und 3 BauGB wird der Bebauungsplan „Krummenacker“ mit allen Bestandteilen ab sofort während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, -Zimmer 403-, 56235 Ransbach-Baumbach, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Hinweis:
Gemäß Paragraph 44 Absatz 3 BauGB kann bei Vorliegen der in den Paragraphen 39 bis 42 BauGB aufgeführten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangt werden. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird. Ein solcher Entschädigungsanspruch erlischt gemäß Paragraph 44 Absatz 4 BauGB wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wurde.

Gemäß Paragraph 215 Absatz 1 BauGB werden
1. eine nach Paragraph 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des Paragraph 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach Paragraph 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Nauort geltend gemacht wurden.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Abwägungsmangel begründen soll, ist darzulegen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Gruppenleitung Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Sanitär-Ausstellungsfachberater (m/w/d) in Wissen

Dr. Kurt Korsing GmbH & Co. KG
57537 Wissen

Meister/Techniker/Obermonteur für Elektrotechnik (m/w/d)

Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
57627 Hachenburg

Gruppenleitung (m/w/d) in der Landschaftspflege

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Sachbearbeiter/-in Personal

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Ferner gelten gemäß Paragraph 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nummer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorgenannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. (PM)


Lokales: Ransbach-Baumbach & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Alle Bilder (für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf eines der Bilder):
   

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Politik


Rheinland-Pfalz: Große Koalition zwischen CDU und SPD besiegelt

Nach intensiven Verhandlungen haben CDU und SPD in Rheinland-Pfalz den Koalitionsvertrag für die kommende ...

Was sind eigentlich die Aufgaben des DLR Westerwald-Osteifel?

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel beeindruckte den Kreisvorstand des ...

SPD-Ortsverein Montabaur Land lädt zum offenen Sozi-Stammtisch nach Horbach ein

In Horbach wird am 12. Mai 2026 eine Diskussion über die Zukunft der SPD stattfinden. Der offene Sozi-Stammtisch ...

CDU und SPD in Rheinland-Pfalz: Der Weg zur ersten großen Koalition

Die CDU und SPD in Rheinland-Pfalz haben sich auf ihren ersten gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. ...

Zukunft des Gymnasiums Marienstatt und Ehrenamt im Westerwaldkreis gesichert

Der Westerwälder Kreistag hat zwei bedeutende Beschlüsse gefasst, die sowohl die Bildung als auch das ...

Bund fördert Sanierung des "Bärenstadions" in Hof

Die Sportanlage in Hof erhält eine umfassende Erneuerung. Dank einer Bundesförderung von fast einer halben ...

Weitere Artikel


KHDS-Chefarzt bietet Gelenksprechstunde in Hachenburg an

Der Chefarzt der Unfall- und Orthopädischen Chirurgie im Evangelischen Krankenhaus Dierdorf/Selters, ...

Corona: Keine weiteren Lockerungen – aktuelle Verordnung verlängert

„Die Zahlen der Neuinfektionen steigen wieder stark, daher ist jetzt nicht die Zeit, um über weitere ...

Naturfreunde folgen den Spuren des Bibers

Eigentlich hätte Roger Koch gute Gründe, sauer auf den Freirachdorfer Biber zu sein. Viele der 150 Weiden, ...

Bebauungsplan „Solaranlage Hahnenplatz“ der Ortsgemeinde Oberhaid

Der Ortsgemeinderat Oberhaid hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 8. Juli 2020 auf der Grundlage des ...

Brückenbau in Mörlen liegt im Zeit- und Kostenplan

Sommerzeit ist Baustellenzeit, denn rund um die Ferien herum werden an vielen Stellen im Kreis Straßenbaumaßnahmen ...

Umbau des Knotenpunktes L 267 / L 306 bei Krümmel

Der Landesbetrieb Mobilität Diez (LBM Diez) teilt mit, dass ab 31. August die Arbeiten zum Umbau des ...

Werbung