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Nachricht vom 17.08.2020    

Zwei Trunkenheitsfahrten mit Folgen

Den ersten alkoholisierten Fahrer zog eine Polizeikontrolle in Wied aus dem Verkehr, dem Mann konnte eine Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unbefugter Gebrauch eines KFZ nachgewiesen werden. Den zweiten alkoholisierten Autofahrer lernte die Polizei erst kennen, nachdem er bei Fehl-Ritzhausen einen Verkehrsunfall mit zwei leicht verletzten Personen verursacht hatte.

Symbolfoto

Wied. Am Freitag, den 14. August gegen 15 Uhr, wurde ein 52-Jähriger PKW-Führer in Wied einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 1,53 Promille aufwies. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass er den PKW ohne Zustimmung des Besitzers gefahren hatte. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Es wurde eine Blutprobe entnommen und die Fahrzeugschlüssel wurden dem rechtmäßigen Besitzer ausgehändigt.

Fehl-Ritzhausen. Am Sonntag, den 16. August, gegen 18.20 Uhr, kam es auf der L 295 zwischen Niederroßbach und Fehl-Ritzhausen zu einem Auffahrunfall. Beide unfallbeteiligten Fahrzeugführer zogen sich hierbei leichte Verletzungen zu. Im Zuge der Unfallaufnahme wurde Atemalkoholgeruch bei dem 38-jährigen Unfallverursacher festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,53 Promille. Der Führerschein des Unfallverursachers wurde sichergestellt. Es wurde eine Blutprobe entnommen.
(PM Polizeiinspektion Hachenburg)


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