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Nachricht vom 11.08.2020    

NI fordert: Flächennutzungsplan Heiligenroth aufheben!

„Der geplante Autohof Heiligenroth wird nicht gebaut. Dies ist nach über sieben Jahren ein großer Erfolg des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) für unsere Landschaften, Wälder, Wildtiere, Lebensräume und die Menschen, denen nun ein wichtiger Erholungsraum erhalten bleibt. Den Anwohnern bleibt nun weiterer Lärm, Gestank und Dreck erspart und der Wald bleibt als wichtiges Biotop erhalten“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Foto: Archiv NI

Heiligenroth. Ohnehin sei es sehr merkwürdig, dass der Privatinvestor Bellersheim, die Ortsgemeinde Heiligenroth und die Verbandsgemeinde Montabaur eine gemeinsame Presseerklärung mit gegenseitigen „Belobigungen“ herausgeben. Dies zeige die enge Verquickung der lokalen Politik mit den Investoren, wahrscheinlich auch bei anderen Bauvorhaben. Dies habe möglicherweise auch dazu geführt, dass jahrelang keine sachgerechten und rechtmäßigen Entscheidungen getroffen worden seien. Auch der Flächennutzungsplan müsse jetzt zwingend durch die Ortsgemeinde Heiligenroth aufgehoben werden, da er keine Rechtsgrundlage mehr habe, so die NI.

Immerhin habe es sich um eine rechtswidrige Rodungsgenehmigung durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt Neuhäusel, einen rechtswidrigen Bebauungsplan der Ortsgemeinde Heiligenroth und somit auch um eine rechtswidrige Genehmigung des Autohofes durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gehandelt, was offensichtlich keiner der Beteiligten gemerkt habe oder auf politischen Druck nicht bemerken sollte.

„Es ist der NI als unabhängigem Naturschutzverband mit Ausdauer, Haltung, Mut und mit der Unterstützung der Bevölkerung gelungen, die Interessen der Natur und der Menschen durchzusetzen. Der gerettete Wald bei Heiligenroth ist ein wichtiger Biotoptrittstein für die Europäische Wildkatze und viele andere Arten. Dieses wurde schon bei der Planung der Landesstraße L255 erkannt, weshalb hier Maßnahmen zur Verminderung der Zerschneidungswirkung umgesetzt wurden, die nicht zu verlegen sind. Wir sind sehr glücklich, dass das Gericht dies erkannt hat und unserer Argumentation gefolgt ist“, erklärte Wildkatzenforscherin Gabriele Neumann von der NI.



„Es ist unverständlich und verantwortungslos, im Zeitalter des Artensterbens, dem fortschreitenden Verlust an Lebensräumen und Biologischer Vielfalt immer neue Bau-, Gewerbe- und Industriegebiete errichten zu wollen“, betonte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Es sei grotesk, dass die gleichen Politiker, die ständig von Klimaschutz reden, nach zwei Dürresommern, dem Fichtensterben und der aktuellen Wasserknappheit dennoch immer mehr Fläche versiegeln wollen und dies auch noch als regionale Wertschöpfung und „Weiterentwicklung“ der Region bezeichnen. „Die gleichen Politiker, die die Bevölkerung zu Recht zum Wassersparen auffordern, wollen unsere Landschaften und Lebensräume weiter zubetonieren und damit zerstören. Das publikumswirksame Aufhängen von Nistkästen und Insektenhotels sei zwar nicht schädlich, aber auch kein flächendeckender und wirksamer Naturschutz. Dazu brauche es ein grundlegendes Umdenken zu mehr Natur“, so der Umweltverband.

„Naturschutz muss wieder Vorfahrt haben. Auf uns warten weitere große Baustellen, wo wir der Natur eine Stimme geben werden, um den Ausverkauf unserer Heimat und die weitere Zerstörung der Lebensräume zu verhindern, zum Beispiel bei der FOC- Erweiterung in Montabaur, den geplanten Industriegebieten von Selters/Grießing und Westerburg, dem Basaltabbau im Nauberg, dem geplanten Logistikzentrum im Nationalen Naturerbe Stegskopf, der geplanten Umgehungsstraße B 54 in Rennerod, der neuen Autobahnrampe in Mogendorf und vieles mehr.

Es ist fünf vor zwölf: Der ständige Wachstumsdenken muss aufhören. Wir brauchen dringend einen verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Lebensgrundlagen und Politiker, die das erkennen und auch danach handeln“, so Landesvorsitzender Harry Neumann. (PM)


Lokales: Montabaur & Umgebung
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