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Nachricht vom 04.08.2020    

Seit Freitag neun neue Coronafälle im Westerwaldkreis

Am 4. August gibt es 404 bestätigte Fälle im Westerwaldkreis, davon inzwischen 359 wieder genesen. 90 Westerwälder befinden sich in angeordneter Quarantäne.

Symbolfoto

Montabaur. Die Kreisverwaltung Montabaur gibt aktuell folgende Zahlen bekannt:
Getestete Personen gesamt 5.198
Positiv getestete Personen im Westerwaldkreis 404
Davon verstorben 22
Davon bereits genesen 359
Inzidenz zur Meldung vom 28. Juli 2020
(Neuinfektionen letzte 7 Tage pro 100.000 Einwohner) 5
Quarantäne angeordnet aktuell 90

Aufteilung nach Verbandsgemeinden
Infizierte gesamt/Verstorbene/Genesene
Bad Marienberg 31/0/28
Hachenburg 31/0/28
Höhr-Grenzhausen 20/0/20
Montabaur 75/1/70
Ransbach-Baumbach 95/15/77
Rennerod 34/2/29
Selters 48/4/43
Wallmerod 16/0/16
Westerburg 31/0/27
Wirges 23/0/21

Wichtige Informationen für Reiserückkehrer
Derzeit ist es möglich Auslandsreisen zu unternehmen. Für Länder außerhalb Europas gilt jedoch bis zum 31.08.2020 eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, für die europäischen Staaten besteht aktuell überwiegen keine Reisewarnung. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Homepage der Bundesregierung.

Die Bundesregierung weist Staaten und Gebiete aus, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.Eine aktuelle Auflistung der Risikogebiete finden Sie hier.

Haben Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten, besteht gemäß § 19 der 10. CoBeLVO grundsätzlich die Pflicht zur 14-tägigen Absonderung/häuslichen Quarantäne. Zudem sind Sie dazu verpflichtet unverzüglich nach der Einreise das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Gemäß § 20 der 10. CoBeLVO besteht die Möglichkeit die Quarantäne zu umgehen. Dazu muss dem Gesundheitsamt ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden, aus welchem hervorgeht, dass maximal 48h vor Einreise eine negative molekularbiologische SARS-CoV-2-Testung erfolgt ist – durch ein vom Robert-Koch-Institut anerkanntes Labor. Eine Auflistung finden Sie hier.



Alternativ kann eine PCR-Testung (Rachenabstrich) nach Reiserückkehr durchgeführt werden. Die Quarantäne endet dann mit Erhalt des negativen Testergebnisses. Diese kostenfreie Testung kann bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Gesundheitsamt durchgeführt werden.
Grundsätzlich haben alle aus dem Ausland einreisenden Personen einen Anspruch auf eine kostenfreie Testung auf SARS-CoV-2 innerhalb von 72 Stunden nach Einreise.

Für die Testung beim Gesundheitsamt ist folgendes zu beachten:
o Die Terminvergabe erfolgt über die Corona-Hotline 02602/124 567
o Die Vorlage des Personalausweises sowie eines Reisenachweises (z.B. Zug-/Flugticket, Buchungsbestätigung) ist zwingend nötig.

+++Wichtig+++
Sollten Sie Symptome haben, die mit einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu vereinbaren sind, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Hausarzt. Bitte erfragen Sie bei Ihren Hausarzt, ob er Abstriche für Reiserückkehrer anbietet. Falls nicht, können Sie sich auch an folgende Praxen wenden:
Praxisname Anschrift Telefonnummer
Praxis Dr. Classen und Staudt, Zum Röthchen 15, 56412 Untershausen 02602/3441
Praxis HNO plus, Bergstr. 63 a, 56203 Höhr-Grenzhausen 02624/9219120
Praxis Müller und Rohrmann, Jahnstr. 3 a, 56244 Freilingen 02666/209
Praxis Dr. Binder, Falterswiese 1, 56477 Rennerod 02664/999004
Praxis Dr. Grübl, Kirchstr. 3, 57520 Neunkhausen 02661/61318
Praxis Dr. med. Falk Haacker und Berit Maaß, Schulstraße 25, 57642 Alpenrod 02662/7774
Praxis Dr. Herz und Klaus, Wilhelm-Mangels-Str. 17, 56410 Montabaur 02602/16633

Jeweils bitte nur nach telefonischer Anmeldung.




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