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Nachricht vom 25.07.2020    

Umweltministerium: Neue Öfen für bessere Luft

Ab Januar 2021 gilt deutschlandweit eine weitere Austausch- und Sanierungspflicht für alte Öfen. Die Feinstaubbelastung soll weiter gesenkt werden. Moderne Öfen mit einem Wirkungsgrad von mehr als 80 Prozent verbrauchen weniger Holz, verringern den Ausstoß von Feinstaub sowie klimaschädlichem Kohlendioxid und leisten damit auch einen Beitrag zum Erreichen unserer Klimaschutzziele.

Moderne Öfen verbrauchen weniger Holz, verringern den Ausstoß von Feinstaub sowie klimaschädlichem Kohlendioxid. Foto: Wolfgang Tischler

Region. Um die Schadstoffbelastung in der Luft signifikant zu reduzieren, gilt ab 1. Januar 2021 eine Austausch- und Sanierungspflicht für alte Kamin- und Kachelöfen, die mit festen Brennstoffen, wie etwa Holz, heizen und zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 in Betrieb genommen wurden.

Die Austausch- und Sanierungspflicht hat vor allem zum Ziel, deutschlandweit die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Der Grenzwert für Feinstaub wird in Rheinland-Pfalz flächendeckend eingehalten. Dennoch ist es wichtig, die Emissionen weiter zu reduzieren. Dabei ist neben dem Einsatz von effizienten Öfen auch deren richtige Bedienung entscheidend: Das Holz sollte naturbelassen, also unbehandelt sein und einen Feuchtegehalt von unter 25 Prozent haben.

„Durch den Einsatz des nachwachsenden Rohstoffs Holz in modernen und effizienten Öfen kann nicht nur die Feinstaubbelastung verringert werden – auch das Klima hat durch den geringeren CO2-Ausstoss etwas davon. Zudem können geringere Schadstoffemissionen auch das Nachbarschaftsverhältnis nachhaltig verbessern: Rücksicht ist gut für Luft, Klima und Nachbarschaft“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken und ergänzte: „Bereits im Jahr 2017 haben wir auf die Austausch- und Sanierungspflicht hingewiesen und als Anreiz den Einsatz neuer emissionsarmer Öfen mit einem Förderprogramm unterstützt. Mit dem ‚1.000-Öfen-Programm‘ haben wir den Austausch von insgesamt 1.413 alten Öfen gegen neue, hocheffiziente Anlagen gefördert.“



Hintergrund
Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 in Betrieb genommen wurden und teilweise einen Wirkungsgrad von unter 20 Prozent aufweisen, müssen ab dem 1. Januar 2021 verschärfte Emissionsgrenzwerte für Feinstaub (0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) einhalten. Können die Öfen die neuen Anforderungen nicht einhalten, müssen sie entweder außer Betrieb genommen, durch eine neue Feuerungsanlage ersetzt oder mit einem Staubfilter nachgerüstet werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 26 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung.

Weitere Informationen finden Sie hier. Zudem können Bürgerinnen und Bürger ihre bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/in oder die zuständigen Vollzugsbehörden, also Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung, ansprechen. (PM)


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