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Nachricht vom 24.07.2020    

Sollten Wähler bei Ortsvorsteher-Neuwahl nicht mitwirken?

Verwundert zeigt sich der CDU-Ortsverband Hachenburg über die schnelle Ansetzung einer Ortsbeiratssitzung für den Stadtteil Altstadt mit dem Ziel der Wahl und Vereidigung eines neuen Ortsvorstehers. Die schnelle Ansetzung lasse die Vermutung aufkommen, dass die Wähler des Stadtteiles Altstadt bewusst von einer Mitwirkung ausgeschlossen werden sollten.

Brunnenplatz im Stadtteil Altstadt. Foto: privat

Hachenburg. Nach der Amtsniederlegung der bisherigen Ortsvorsteherin war entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgerufen worden. Die Frist endete am vergangenen Montag. Unmittelbar nach Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Direktwahl einer Ortsvorsteherin / eines Ortsvorstehers durch die Bürger/innen des Stadtteiles Altstadt wurde zu einer Sitzung des Ortsbeirates eingeladen, in der eine Wahl und Vereidigung auf der Tagesordnung steht. Der Termin am kommenden Donnerstag liege in der Ferienzeit und sei offenbar auch nicht mit dem Stadtbürgermeister abgesprochen worden.



Wenn auf der Tagesordnung Wahl und Vereidigung ständen, stünde wohl auch bereits ein Kandidat zur Verfügung. Ansonsten mache eine Sitzung in der Ferienzeit wenig Sinn. Die CDU stellt sich die Frage, ob der Kandidat nicht den Mut aufbrachte, sich dem Wählervotum im Stadtteil Altstadt zu stellen. Grundsätzlich sei nach der Gemeindeordnung eine Direktwahl und Legitimation des Ortsvorstehers durch die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles Altstadt vorgesehen, auch wenn sich nur ein Kandidat zur Wahl stelle. (PM)


Mehr dazu:   CDU  
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