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Nachricht vom 10.07.2020    

Identifizieren ohne Behördengang: Selfie-Ident-Verfahren per Handy

Normalerweise gilt die gesetzliche Vorschrift, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. Während der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.

Montabaur. Da persönliche Vorsprachen immer noch so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) befristet bis zum 30. September 2020 das so genannte Selfie-Ident-Verfahren an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.

Alle Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen in Rheinland-Pfalz, die das Verfahren nutzen können, bekommen ab dem 8. Juli 2020 ein Schreiben mit einem QR-Code.

Darin wird das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie diesen Brief erhalten.

Die Teilnahme am Selfie-Ident-Verfahren ist freiwillig. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat höchste Priorität. In Kooperation mit dem Partnerunternehmen ist die sichere Verarbeitung der Personendaten garantiert. Wer sich gegen das Selfie-Ident-Verfahren entscheidet, erhält zu einem späteren Zeitpunkt eine Einladung, um sich zur Vermeidung finanzieller Nachteile auf herkömmlichem Weg persönlich in der Agentur für Arbeit zu identifizieren.



Für die Online-Identifizierung sind drei Dinge erforderlich: ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), eine stabile Internetverbindung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Über einen QR-Code auf dem Anschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite gibt es weitere Infos zum Verfahren.


Mehr dazu:   Coronavirus  
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