Werbung

Nachricht vom 16.06.2020    

JVA-Beamtin nach Liebesbeziehung zu Gefangenem aus Dienst entfernt

Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Region. Im Dezember 2017 wurden bei einer Postkontrolle in einer JVA zahlreiche Briefe gefunden, die eine – zurzeit vom Dienst freigestellte – Justizvollzugsbeamtin mit einem damaligen Gefangenen ausgetauscht hat, sowie mehrere Nacktfotos von ihr. Auf die Klage des Landes hat die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier die Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt, weil diese gegen das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) verstoßen habe.

Die Beamtin sei über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen. Hierbei sei es unter Verschleierung der wahren Identität zu umfangreichem Briefverkehr – unter anderem. mit Offenbarung sexueller Vorlieben und Phantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft - sowie zur Überlassung von Nacktfotos von ihr gekommen. Ferner hat die Beamtin ein Armband und ein T-Shirt des Gefangenen unerlaubt mit nach Hause genommen. Eine Offenbarung der Beziehung und des Briefkontakts gegenüber der Anstaltsleitung sei nicht erfolgt.

Mit diesen Verhaltensweisen habe sie ein schweres Dienstvergehen begangen und sich insgesamt als untragbar für den öffentlichen Dienst erwiesen. Sie habe aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen, was einer Vertrauensbasis sowohl aus Sicht des Dienstherrn als auch aus Sicht der Allgemeinheit die Grundlage entziehe. Indem sie dem Gefangenen Nacktaufnahmen von sich überlassen habe, habe sie sich in erheblicher Weise erpressbar gemacht.

Selbst nachdem der Gefangene verlegt und das Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei, habe sie über Dritte versucht, ihr distanzloses Verhalten zum Gefangenen aufrechtzuerhalten. Schließlich habe die Beklagte sich bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung völlig uneinsichtig insbesondere hinsichtlich des Umstands ihrer Erpressbarkeit gezeigt. Das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstverrichtung in der Zukunft sei damit nachhaltig zerstört.



Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die Beamtin geltend, sie habe keine sexuelle oder sonstige intime Beziehung zu dem Gefangenen gehabt. Außerdem sei sie im Jahr 2016 wegen einer akuten Belastungsreaktion und einer Anpassungsstörung in ärztlicher Behandlung gewesen. Das Oberverwaltungsgericht wies nach Durchführung einer Beweisaufnahme, bei der unter anderem die aufgefundenen Briefe verlesen, der Gefangene als Zeuge vernommen und die Beamtin angehört wurden, die Berufung zurück.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Justizvollzugsbeamtin eine sexuelle beziehungsweise Liebesbeziehung zu dem Gefangenen über mehrere Monate eingegangen sei. Dies ergebe sich unzweifelhaft aus den aufgefundenen Briefen. Die Angaben sowohl des Gefangenen als auch der Beamtin selbst erschienen demgegenüber als nicht glaubhaft. Hiervon ausgehend teile das Gericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass die Beamtin ein schweres Dienstvergehen begangen habe, das ihre Entfernung aus dem Dienst erfordere. Für eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Beamtin seien keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar.
(Urteil vom 15. Juni 2020, Aktenzeichen: 3 A 11024/19.OVG)



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Westerwaldkreis mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Koblenz öffnet Türen zur Justiz: Woche der Justiz vom 23. bis 27. Juni

Wie funktioniert der Rechtsstaat? Wer sorgt für Gerechtigkeit im Alltag? Antworten auf diese Fragen gibt ...

Tornados 2025: Zwischenbilanz zur Saison in Deutschland

Die Tornadosaison 2025 hat nach einem schleppenden Start an Fahrt aufgenommen. Der Deutsche Wetterdienst ...

Westerburg: Hendrik Hering stellt neues Bestattungsgesetz vor

Am Mittwoch, 18. Juni, informiert Hendrik Hering in Westerburg über das neue Bestattungsgesetz. Im Rahmen ...

Geführte Wanderung durch den Hillscheider Wald im Kannenbäckerland

Am 21. Juni 2025 lädt das Hotel Hüttenmühle in Hillscheid zu einer geführten Wanderung durch den örtlichen ...

Infoabend in Wahlrod erklärt Förderprogramme für umweltschonende Landwirtschaft

Landwirte im Westerwald und darüber hinaus können sich am 23. Juni in Wahlrod über die AUKM-Förderprogramme ...

Umgestürzter Baum verursacht Verkehrsunfall in Wied

Ein unerwarteter Zwischenfall ereignete sich am Sonntag in der Mühlentalstraße in Wied. Ein Baum fiel ...

Weitere Artikel


Gute Nachrichten in Corona-Zeiten: Azubis helfen Tafel

Mit Beginn der Corona-Pandemie mussten die acht Ausgabestellen der Tafel Westerwald vorübergehend geschlossen ...

Rechtsberatung für Existenzgründer

Bei der Gründung eines Unternehmens stellen sich unweigerlich zahlreiche rechtliche Fragen. Viele Entscheidungen ...

Rat bei Stress und Streit im Homeschooling

Schulschließungen wegen der Corona-Pandemie und Lernen zu Hause setzen Familien im Westerwald verstärkt ...

Sportanlagen der VG Hachenburg bald wieder nutzbar

Sportanlagen können durch die Betreiber unter Beachtung der geltenden Auflagen in der derzeit geltenden ...

Die Kobolde sind los - Aufruhr in Silvanien

In "Silvanien", der Spielewelt der Waldritter, drehen die Kobolde durch. Nachdem sie nun wochenlang aufgrund ...

Die Corona-Warn-App ist da und kann heruntergeladen werden

Die App steht seit heute früh (16. Juni) zum kostenlosen Download im App Store von Apple oder im Google ...

Werbung