Werbung

Nachricht vom 16.06.2020    

JVA-Beamtin nach Liebesbeziehung zu Gefangenem aus Dienst entfernt

Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Region. Im Dezember 2017 wurden bei einer Postkontrolle in einer JVA zahlreiche Briefe gefunden, die eine – zurzeit vom Dienst freigestellte – Justizvollzugsbeamtin mit einem damaligen Gefangenen ausgetauscht hat, sowie mehrere Nacktfotos von ihr. Auf die Klage des Landes hat die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier die Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt, weil diese gegen das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) verstoßen habe.

Die Beamtin sei über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen. Hierbei sei es unter Verschleierung der wahren Identität zu umfangreichem Briefverkehr – unter anderem. mit Offenbarung sexueller Vorlieben und Phantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft - sowie zur Überlassung von Nacktfotos von ihr gekommen. Ferner hat die Beamtin ein Armband und ein T-Shirt des Gefangenen unerlaubt mit nach Hause genommen. Eine Offenbarung der Beziehung und des Briefkontakts gegenüber der Anstaltsleitung sei nicht erfolgt.

Mit diesen Verhaltensweisen habe sie ein schweres Dienstvergehen begangen und sich insgesamt als untragbar für den öffentlichen Dienst erwiesen. Sie habe aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen, was einer Vertrauensbasis sowohl aus Sicht des Dienstherrn als auch aus Sicht der Allgemeinheit die Grundlage entziehe. Indem sie dem Gefangenen Nacktaufnahmen von sich überlassen habe, habe sie sich in erheblicher Weise erpressbar gemacht.

Selbst nachdem der Gefangene verlegt und das Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei, habe sie über Dritte versucht, ihr distanzloses Verhalten zum Gefangenen aufrechtzuerhalten. Schließlich habe die Beklagte sich bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung völlig uneinsichtig insbesondere hinsichtlich des Umstands ihrer Erpressbarkeit gezeigt. Das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstverrichtung in der Zukunft sei damit nachhaltig zerstört.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Finanz- und Lohnbuchhalter (m/w/d)

Pusch AG
56242 Marienrachdorf

pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Wissen

Arbeitstrainer/-in (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Kita - Assistenz (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
51598 Friesenhagen

Bildungsbegleitung (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die Beamtin geltend, sie habe keine sexuelle oder sonstige intime Beziehung zu dem Gefangenen gehabt. Außerdem sei sie im Jahr 2016 wegen einer akuten Belastungsreaktion und einer Anpassungsstörung in ärztlicher Behandlung gewesen. Das Oberverwaltungsgericht wies nach Durchführung einer Beweisaufnahme, bei der unter anderem die aufgefundenen Briefe verlesen, der Gefangene als Zeuge vernommen und die Beamtin angehört wurden, die Berufung zurück.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Justizvollzugsbeamtin eine sexuelle beziehungsweise Liebesbeziehung zu dem Gefangenen über mehrere Monate eingegangen sei. Dies ergebe sich unzweifelhaft aus den aufgefundenen Briefen. Die Angaben sowohl des Gefangenen als auch der Beamtin selbst erschienen demgegenüber als nicht glaubhaft. Hiervon ausgehend teile das Gericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass die Beamtin ein schweres Dienstvergehen begangen habe, das ihre Entfernung aus dem Dienst erfordere. Für eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Beamtin seien keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar.
(Urteil vom 15. Juni 2020, Aktenzeichen: 3 A 11024/19.OVG)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Beeinträchtigungen im Bahnverkehr zwischen Siegen und Köln

Reisende müssen sich derzeit auf Verzögerungen und Ausfälle im Zugverkehr einstellen. Eine Reparatur ...

Verkehrsunfall auf der L294 bei Westerburg: Polizei sucht Zeugen

Am Nachmittag (3. August) kam es auf der Landstraße 294 zwischen Westerburg und Hergenroth zu einem Verkehrsunfall. ...

Dornburg-Musikanten: Ein musikalischer Nachmittag im Kurpark

Am 9. August laden die Dornburg-Musikanten zu einem besonderen Kurkonzert in den Musikpavillon des Kurparks ...

Geführte Radwanderung durch die Kroppacher Schweiz zur Nistermündung

Am Sonntag, den 9. August, lädt der Kultur- und Verkehrsverein Limbach zu einer besonderen Radwanderung ...

Sparkasse Westerwald-Sieg startet mit 19 neuen Auszubildenden ins Ausbildungsjahr

In Bad Marienberg beginnt für 19 junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Die Sparkasse Westerwald-Sieg ...

Vermisster Hund Yuna nach Gewitter verschwunden

Seit Mitte Juli wird die Hündin Yuna vermisst. Sie verschwand während eines Gewitters vom Campingplatz ...

Weitere Artikel


Freibad in Unnau bleibt erhalten!

„Der Erhalt des Unnauer Freibades ist gesichert!“ Diese Aussage des Geschäftsführers der Marien-Bad GmbH, ...

Glasfaser Montabaur veröffentlicht Homepage mit Umsetzungsmeilensteinen

Die Glasfaser Montabaur hat trotz Corona die Umsetzung der angekündigten Glasfaservollerschließung der ...

Corona: Zwei neue Fälle im Westerwaldkreis

Am 16. Juni gibt es 363 (plus 2 gegenüber am Donnerstag letzter Woche) bestätigte Fälle im Westerwaldkreis, ...

Sportanlagen der VG Hachenburg bald wieder nutzbar

Sportanlagen können durch die Betreiber unter Beachtung der geltenden Auflagen in der derzeit geltenden ...

Die Kobolde sind los - Aufruhr in Silvanien

In "Silvanien", der Spielewelt der Waldritter, drehen die Kobolde durch. Nachdem sie nun wochenlang aufgrund ...

Die Corona-Warn-App ist da und kann heruntergeladen werden

Die App steht seit heute früh (16. Juni) zum kostenlosen Download im App Store von Apple oder im Google ...

Werbung