Werbung

Nachricht vom 16.06.2020    

JVA-Beamtin nach Liebesbeziehung zu Gefangenem aus Dienst entfernt

Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Region. Im Dezember 2017 wurden bei einer Postkontrolle in einer JVA zahlreiche Briefe gefunden, die eine – zurzeit vom Dienst freigestellte – Justizvollzugsbeamtin mit einem damaligen Gefangenen ausgetauscht hat, sowie mehrere Nacktfotos von ihr. Auf die Klage des Landes hat die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier die Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt, weil diese gegen das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) verstoßen habe.

Die Beamtin sei über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen. Hierbei sei es unter Verschleierung der wahren Identität zu umfangreichem Briefverkehr – unter anderem. mit Offenbarung sexueller Vorlieben und Phantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft - sowie zur Überlassung von Nacktfotos von ihr gekommen. Ferner hat die Beamtin ein Armband und ein T-Shirt des Gefangenen unerlaubt mit nach Hause genommen. Eine Offenbarung der Beziehung und des Briefkontakts gegenüber der Anstaltsleitung sei nicht erfolgt.

Mit diesen Verhaltensweisen habe sie ein schweres Dienstvergehen begangen und sich insgesamt als untragbar für den öffentlichen Dienst erwiesen. Sie habe aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen, was einer Vertrauensbasis sowohl aus Sicht des Dienstherrn als auch aus Sicht der Allgemeinheit die Grundlage entziehe. Indem sie dem Gefangenen Nacktaufnahmen von sich überlassen habe, habe sie sich in erheblicher Weise erpressbar gemacht.

Selbst nachdem der Gefangene verlegt und das Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei, habe sie über Dritte versucht, ihr distanzloses Verhalten zum Gefangenen aufrechtzuerhalten. Schließlich habe die Beklagte sich bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung völlig uneinsichtig insbesondere hinsichtlich des Umstands ihrer Erpressbarkeit gezeigt. Das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstverrichtung in der Zukunft sei damit nachhaltig zerstört.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Vorarbeiter / Teamleiter Fahrzeugbeschriftung & Folientechnik (m/w/d)

BeschriftungsMeister.de
56593 Horhausen (Westerwald)

Kita - Assistenz (m/w/d) Friesenhagen

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
51598 Friesenhagen

Gruppenleitung (m/w/d) Vollzeit in der Werkstatt

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Wissen

pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit oder Vollzeit

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Wissen

Kita - Assistenz (m/w/d) Hamm (Sieg)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57577 Hamm (Sieg)

⇒ Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die Beamtin geltend, sie habe keine sexuelle oder sonstige intime Beziehung zu dem Gefangenen gehabt. Außerdem sei sie im Jahr 2016 wegen einer akuten Belastungsreaktion und einer Anpassungsstörung in ärztlicher Behandlung gewesen. Das Oberverwaltungsgericht wies nach Durchführung einer Beweisaufnahme, bei der unter anderem die aufgefundenen Briefe verlesen, der Gefangene als Zeuge vernommen und die Beamtin angehört wurden, die Berufung zurück.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Justizvollzugsbeamtin eine sexuelle beziehungsweise Liebesbeziehung zu dem Gefangenen über mehrere Monate eingegangen sei. Dies ergebe sich unzweifelhaft aus den aufgefundenen Briefen. Die Angaben sowohl des Gefangenen als auch der Beamtin selbst erschienen demgegenüber als nicht glaubhaft. Hiervon ausgehend teile das Gericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass die Beamtin ein schweres Dienstvergehen begangen habe, das ihre Entfernung aus dem Dienst erfordere. Für eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Beamtin seien keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar.
(Urteil vom 15. Juni 2020, Aktenzeichen: 3 A 11024/19.OVG)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Bürger werden bei Neugestaltung der Stadt Rennerod einbezogen

Die Auftaktveranstaltung zur Kampagne „InnenstadtImpulse“ war sehr gut besucht. Die Bürgerinnen und Bürger ...

Fühle das Leben: Inklusiver Gottesdienst in Montabaur gefeiert

In der Pfarrkirche St. Peter in Ketten versammelten sich viele Menschen zu einem besonderen Gottesdienst. ...

Rinder fliehen nach nächtlicher Böllerei in Marienrachdorf

In Marienrachdorf sorgte der Einsatz von Feuerwerkskörpern für Aufregung. Zwei Familien sollen am Freitag ...

Festgefahrener Pkw sorgt für stundenlange Sperrung der L 306

Am Freitag (2. Oktober 2026) kam es auf der L 306 zwischen Bendorf und dem Ortsteil Stromberg zu einem ...

Bilderbuchkino in Holler: Fledermaus Flapp lernt fliegen

32 Kinder haben in der Bücherei Holler die Geschichte der kleinen Fledermaus Flapp verfolgt. Anschließend ...

Tariflöhne für Dachdecker im Westerwaldkreis steigen um 3,8 Prozent

Dachdecker im Westerwaldkreis erhalten ab Oktober mehr Geld. Von der Tariferhöhung profitieren Beschäftigte ...

Weitere Artikel


Freibad in Unnau bleibt erhalten!

„Der Erhalt des Unnauer Freibades ist gesichert!“ Diese Aussage des Geschäftsführers der Marien-Bad GmbH, ...

Glasfaser Montabaur veröffentlicht Homepage mit Umsetzungsmeilensteinen

Die Glasfaser Montabaur hat trotz Corona die Umsetzung der angekündigten Glasfaservollerschließung der ...

Corona: Zwei neue Fälle im Westerwaldkreis

Am 16. Juni gibt es 363 (plus 2 gegenüber am Donnerstag letzter Woche) bestätigte Fälle im Westerwaldkreis, ...

Sportanlagen der VG Hachenburg bald wieder nutzbar

Sportanlagen können durch die Betreiber unter Beachtung der geltenden Auflagen in der derzeit geltenden ...

Die Kobolde sind los - Aufruhr in Silvanien

In "Silvanien", der Spielewelt der Waldritter, drehen die Kobolde durch. Nachdem sie nun wochenlang aufgrund ...

Die Corona-Warn-App ist da und kann heruntergeladen werden

Die App steht seit heute früh (16. Juni) zum kostenlosen Download im App Store von Apple oder im Google ...

Werbung