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Nachricht vom 09.06.2020    

Corona: Maskenpflicht wird für Evangelische Kirchen gelockert

Die Maskenpflicht für evangelische Gottesdienste ist in Rheinland-Pfalz gelockert worden. Wie die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mitteilt, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen (also auch in Kirchen) weiterhin verpflichtend; am Platz entfällt diese Pflicht ab dem 10. Juni jedoch. Das bedeutet, dass Gottesdienstbesucher und –besucherinnen beim Umhergehen sowie beim Betreten und Verlassen der Kirche eine Maske tragen müssen. Sobald sie auf ihrem Platz sitzen, können sie diese aber abnehmen.

Symbolfoto: Peter Bongard

Westerburg. Im Freien – zum Beispiel bei Gottesdiensten im Grünen – besteht unterdessen keine Maskenpflicht. Die EKHN rät jedoch dringend dazu, weiterhin eine Maske bei Gottesdiensten zu tragen. Darüber hinaus gelten in Rheinland-Pfalz für Gottesdienste im öffentlichen Raum die Regelungen für Versammlungen, wonach bis zu 250 Personen zulässig sind und das Hygienekonzept des Landes beachtet werden muss. Gesungen werden darf unter freiem Himmel auch: Der Gemeindegesang und der Einsatz eines Chores sind bei Gottesdiensten im Freien erlaubt.

Ebenfalls wieder möglich ist die Arbeit mit Konfirmanden. Allerdings gelten auch hier die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen und Schutzvorschriften für geschlossene Räume. (bon)
Das Hygienekonzept des Landes Rheinland-Pfalz ist im Internet unter www.corona.rlp.de/de/startseite/ zu finden.


Mehr dazu:   Coronavirus  
Lokales: Westerburg & Umgebung
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