Werbung

Nachricht vom 30.05.2020    

Bebauungsplan "Robert-Fischbach-Straße" in Ransbach-Baumbach

Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Mai, aufgrund der Paragrafen 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB), vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in seiner derzeit gültigen Fassung, und des Paragrafen 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Satzung für die angestrebte Bebauungsplanung "Robert-Fischbach-Straße“ der Stadt Ransbach-Baumbach erlassen:

Ransbach-Baumbach. Satzung der Stadt Ransbach-Baumbach über den erneuten Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan "Robert-Fischbach-Straße" zur Sicherung der Planungsziele für das Bebauungsplangebiet „Robert-Fischbach-Straße“ vom 22. Mai 2020

Paragraf 1 – Zweck der Satzung
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat in seiner Sitzung vom 22. April 2010 beschlossen, einen Bebauungsplan „Robert-Fischbach-Straße“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Zur Sicherung der Planungsziele im angestrebten Planbereich „Robert-Fischbach-Straße“ wird für die in Paragraf 2 dieser Satzung bezeichneten Flurgrundstücke erneut eine Veränderungssperre beschlossen.


Paragraf 2 – Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist mit dem angestrebten Planbereich zum Bebauungsplan „Robert-Fischbach-Straße“ identisch. Er ist zeichnerisch auf der in der Anlage beigefügten Geltungsbereichskarte dargestellt.

Paragraf 3 – Rechtswirkungen
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen
1. Vorhaben im Sinne des Paragrafen 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Änderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Paragraf 4 – Ausnahmen
(1) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.



Paragraf 5 – Inkrafttreten und Geltungsdauer
(1) Die Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Kannenbäcker-Bote“ der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach in Kraft.
(2) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung an gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach Paragraf 15 Absatz 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in Paragraf 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird oder die Sanierungssatzung für dieses Gebiet in Kraft tritt.

Hinweis:
Die Satzung über die Veränderungssperre einschließlich der zeichnerischen Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, während der üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Wichtiger Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Krise und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen kann eine Einsichtnahme in die Satzung während den vorstehend genannten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach nur nach einer telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter (Markus Waschbüsch Telefon: 02623/86215, E-Mail: markuswaschbuesch@ransbach-baumbach.de) erfolgen. (PM)


Lokales: Ransbach-Baumbach & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

Weitere Bilder (für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf eines der Bilder):
 

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Politik


Zukunft der Mobilität im Westerwald: Herausforderungen und Chancen

In Wirges fand kürzlich eine Diskussionsveranstaltung der Jungen Union Westerwald zum Thema "Mobilität ...

Seniorenpolitik im Westerwaldkreis: Netzwerk macht zehn Vorschläge zur Verbesserung

Der demografische Wandel stellt auch den Westerwaldkreis vor große Herausforderungen. Eine neue seniorenpolitische ...

Spatenstich für neue Mensa in Nister-Möhrendorf

In Nister-Möhrendorf fiel der Startschuss für den Bau einer neuen Mensa an der Grundschule Hoher Westerwald. ...

AfD Westerwald nominiert Direktkandidaten für Landtagswahl 2026

Die AfD Westerwald hat ihre Direktkandidaten für die Landtagswahl 2026 gewählt. Bailey Elisha Wollenweber ...

Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben - Entlastung für Landwirte

Nach jahrelangem Einsatz haben die Bemühungen des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau Erfolg ...

Rheinland-Pfalz verabschiedet Jagdgesetz: Politiker äußern sich

Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat nach intensiven Beratungen ein neues Jagdgesetz verabschiedet, das ...

Weitere Artikel


Vielfältige heimische Angebote nutzen – Gastronomie unterstützen

Einen nachdrücklichen Appell richtete CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel zum Schluss der Videokonferenz ...

23-jähriger Westerwälder stirbt bei Unfall auf der A 48

Am Samstagmorgen, dem 30. Mai gegen 7.30 Uhr ereignete sich in der Gemarkung Bassenheim auf der Autobahn ...

Wanderung W1: Rotkäppchen kennt jeder, aber wer ist Herke?

Landmarke, Kraftort, Opferstätte, Wallfahrtsort? Viele Legenden und Mythen ranken sich um den Höhepunkt ...

Siegener Kinderklinik informiert zum Welt-MS-Tag

Am 30. Mai ist Welt-MS-Tag. Rund um den Globus informieren Verbände, Kliniken, Apotheken, Schulen und ...

Wissing: Innovationsgutschein ergänzt Förderangebot

„Es ist mir sehr wichtig, innovative Vorhaben weiterhin nachhaltig zu unterstützen sowie den Wissens- ...

Energieausweise verlieren nach zehn Jahren Gültigkeit

Im vergangenen Jahr verfielen die ersten Energieausweise. Eigentümer, die 2010 oder davor einen Energieausweis ...

Werbung