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Nachricht vom 22.07.2010    

Mit Ausbildung kann sich Kindergeldanspruch ändern

Wenn Kinder ihre Schulausbildung beenden und eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen, kann sich der Anspruch auf Kindergeld ändern. Darauf weist die Agentur für Arbeit Montabaur hin.

Westerwaldkreis. Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Kinder über 18 haben bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate

- ein Studium
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten Freiwilligendienst oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer bzw. Dienstleistender im Ausland beginnen.

Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.

Wenn in den vier Monaten nach Schulende kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Aus-bildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit geschehen.



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Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Fami-lienkasse eine entsprechende Mitteilung.

In allen Fällen darf die Einkommensgrenze von 8.004 Euro für das Kind im Ka-lenderjahr nicht überschritten werden. Von den zu berücksichtigenden Einkünf-ten und Bezügen werden insbesondere der Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 Euro und ggf. eine Kostenpauschale von 180 Euro sowie die vom Kind ge-tragenen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Höhere Wer-bungskosten können im Einzelfall geltend gemacht werden.

Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld gibt es im
Internet unter www.familienkasse.de .Telefonisch können sie unter der Service-nummer 01801 - 54 63 37 (01801 - KINDER) angefordert werden.


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