Werbung

Nachricht vom 11.05.2020    

Fehlende Sehkraft: Keine Ausnahme bei Fahrerlaubnis für Rettungssanitäter

Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder C1 (Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t) kann auch dann keine Ausnahme vom Erfordernis der Mindestsehschärfe gemacht werden, wenn der Antragsteller jahrelange Erfahrung mit dem Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem Gewicht von knapp unter 3,5 t aufweist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz auf die Klage eines Rettungssanitäters aus dem Westerwaldkreis.

Symbolfoto

Region. Der Kläger hat auf dem linken Auge eine zentrale Sehschärfe von 0,8, sein rechtes Auge weist eine Sehschärfe von nur 0,2 auf. Er verfügt bereits seit dem Jahr 2005 über eine Fahrerlaubnis der Klassen A2/A und B, die ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen von bis zu 3,5 t berechtigt. Sowohl in seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rettungssanitäter als auch beim ehrenamtlichen Einsatz in der Freiwilligen Feuerwehr lenkt der Kläger regelmäßig Einsatzfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von knapp unter 3,5 t - dies bei der Feuerwehr bereits seit 14 Jahren.

Da sein Arbeitsvertrag Ende November 2020 ausläuft, sofern er nicht bis zum 31. August 2020 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 aufweist, beantragte der Kläger beim Westerwaldkreis die Erweiterung seiner Fahrerlaubnis auf die Klasse C. Diesen Antrag lehnte die Kreisverwaltung mit der Begründung ab, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C vorgeschriebene Mindestsehschärfe von 0,5 auf dem schlechteren Auge sei im Fall des Klägers nicht erreicht. Zwar sehe die Verordnung Ausnahmen vor, wenn die unzureichende Sehschärfe durch Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung kompensiert werde. Eine solche Kompensation liege im Fall des Klägers aber nicht vor, weil er die Fahrerlaubnis der Klasse C erstmals beantrage.

Mit hiergegen erhobenem Widerspruch machte der Kläger erfolglos geltend, über die nötige Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung zu verfügen. Als Rettungssanitäter lenke er fast täglich Einsatzfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von knapp unter 3,5 t, die lediglich durch eine später vorgesehene Umrüstung auf über 3,5 t angehoben würden. Zudem habe er bereits Fahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse C absolviert, ohne dass seine Fahrweise vom Fahrlehrer beanstandet worden sei. Es sei auch zu berücksichtigen, dass ihm bei Versagung der Fahrerlaubnis die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und damit einhergehende erhebliche wirtschaftliche Probleme drohten.

Die Koblenzer Verwaltungsrichter wiesen die Klage ab. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 zu. Denn er erfülle die hierfür in der FeV an das Sehvermögen gestellten Anforderungen nicht. Zur Erteilung einer solchen Fahrerlaubnis, die der sogenannten der Gruppe 2 zugehöre, müsse das schlechtere Auge grundsätzlich eine Tagessehschärfe von mindestens 0,5 aufweisen. Die Ausnahmeregelung, wonach eine Erlaubniserteilung unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung auch bei einer Sehschärfe des schlechteren Auges zwischen 0,1 und 0,5 in Betracht komme, sei auf den Kläger nicht anwendbar.



Denn die von der Ausnahmevorschrift geforderten Merkmale der Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung müssten sich auf Fahrzeuge der Gruppe 2 beziehen. Der Kläger habe indes nur Fahrerfahrung mit leichteren Fahrzeugen der Gruppe 1 (zum Beispiel Fahrerlaubnisklasse B) gesammelt. Diese Auslegung der Vorschrift entspreche der durchgängigen Unterscheidung zwischen den Gruppen 1 und 2 in der FeV und stimme auch mit dem Sinn und Zweck der Regelung überein. Die unterschiedlichen Anforderungen an das Sehvermögen seien auf das unterschiedliche Maß an Verantwortung beim Führen von Fahrzeugen der Gruppe 1 und solchen der Gruppe 2 zurückzuführen.

Die verschiedenen Gruppen unterschieden sich nämlich mit Blick auf Größe, Gewicht, Manövrierfähigkeit und Anzahl der beförderten Personen. Die durchgeführten Fahrstunden änderten daran nichts. Denn „Fahrerfahrung“ meine mehr als das Absolvieren der für die Fahrerlaubnis erforderlichen Ausbildung. Schließlich sei die Ablehnung der Fahrerlaubnis auch nicht unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber habe die grundsätzlich häufig vorkommenden negativen Auswirkungen der Verweigerung einer Fahrerlaubnis im privaten und beruflichen Bereich bei Schaffung der Regelung berücksichtigt. Diese seien im Interesse des Schutzes von Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer hinzunehmen.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30. April 2020, 4 K 1332/19.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.




Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Westerwaldkreis mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Mehr dazu:   Blaulicht  
Lokales: Montabaur & Umgebung

Jetzt Fan der WW-Kurier.de Lokalausgabe Montabaur auf Facebook werden!


Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Angriff aus der Luft: Raubvogel attackiert Joggerin zwischen Lützelauer Mühle und Limbach

Limbach. Die Sportlerin, die zu ihrer gewohnten Jogging-Runde aufgebrochen war, erlebte eine böse Überraschung, als hätte ...

Geldautomatensprengungen in Montabaur, Andernach und Köln: 20-Jähriger dringend tatverdächtig

Region. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Köln führen nach mehreren Geldautomatensprengungen umfangreiche Ermittlungen ...

Unbekannte zünden "Mon-Stiletto" Schuhskulptur in Montabaur an - Zeugen gesucht

Montabaur. Gegen 15.15 Uhr konnten Passanten beobachten, wie die "Mon-Stiletto" Skulptur, ein markantes Wahrzeichen der Stadt, ...

Verstärkte Polizeikontrollen decken Alkohol- und Drogenmissbrauch im Straßenverkehr auf

Westerwaldkreis. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung trafen die Beamten der Polizei am 22. April um 17.25 Uhr zwei junge ...

Rätselhafter Einbruch in Wirges: Diebe entkommen mit britischem Auto

Wirges. In den Morgenstunden des heutigen Mittwochs (24. April) zwischen 11.04 Uhr und 11.13 Uhr wurde ein Einfamilienhaus ...

Neuer Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen hilft bei Selbsteinschätzung

Region. Leistungen der Pflegeversicherung sind nur für Personen erhältlich, die im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen ...

Weitere Artikel


Montabaur: Ab Pfingsten Autokino auf der Eichwiese

Montabaur. Es wird aktuelle Filme, Klassiker und Evergreens quer durch die Genres geben sowie jeden Sonntagnachmittag Familienprogramm. ...

"Call for Future": Hauptzollamt Koblenz berät

Koblenz. „Durch die aktuelle Situation fallen derzeit leider viele Informationsveranstaltungen, wie Berufsinformationsmessen ...

Selters beteiligt Bürger an Stadtentwicklung

Selters. In der Zukunftswerkstatt soll es weniger darum gehen, hinlänglich bekannte Probleme in der Stadt zu lösen, als vielmehr ...

Welleternitplatten in der Landschaft entsorgt

Girod. Das ist bereits der dritte Vorfall dieser Art innerhalb eines halben Jahres. Ein Verursacher konnte bisher noch nicht ...

Kinder beschädigten Holzaltar in Heiligenroth durch Feuer

Montabaur-Heiligenroth. Am Samstag, 9. Mai gegen 14:50 Uhr, kam es zu einem Brand in der Kirche der Ortsgemeinde Heilgenroth. ...

A 3: PKW überschlägt sich auf regennasser Fahrbahn

Deesen. Am Sonntagnachmittag (10. Mai) kam es im ganzen nördlichen Rheinland-Pfalz zu Gewittern. Auch im Westerwald kam es ...

Werbung