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Nachricht vom 07.05.2020    

Zählerstand kurzfristig mitteilen

Die EVM-Gruppe bittet um Mithilfe zur Jahresabrechnung: Einmal im Jahr müssen die Zählerstände von den Messstellenbetreibern ermittelt und zur Erstellung der Jahresrechnung, an die jeweiligen Energielieferanten weitergegeben werden.

Symbolfoto

Koblenz/Region. Aufgrund der Corona-Pandemie liest die Energienetze Mittelrhein, die Netzgesellschaft in der Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe), die Zähler ihrer Kunden im Mai nicht persönlich ab. Stattdessen versendet sie Schreiben an diejenigen, bei denen die Jahresrechnung bald ansteht.

Die EVM-Gruppe bittet, die Zählerstände nach Aufforderung kurzfristig an ihren Dienstleister die Ifi – Ingenierbüro für Industrieanlagen GmbH zu übermitteln. Das geht über den QR-Code im Schreiben oder über die dort angegebenen Kontaktkanäle (Internet, per E-Mail und Telefon).


Mehr dazu:   Coronavirus  
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