Werbung

Nachricht vom 05.05.2020    

Fehlalarm: Hausbesitzer muss Gebühr für Polizeieinsatz zahlen

Wer eine Alarmanlage an seinem Anwesen installiert, muss auch dann Gebühren für dadurch veranlasste Polizeieinsätze zahlen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines Hausbesitzers aus dem Westerwaldkreis.

Symbolfoto

Region. Der Kläger und seine Ehefrau waren verreist, als sie per SMS darüber benachrichtigt wurden, dass ihre erst kurz zuvor installierte Alarmanlage soeben ausgelöst hatte. Der Kläger rief daraufhin umgehend bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion an. Die Beamten schlugen vor, das Anwesen zu überprüfen, womit der Kläger einverstanden war. Nach Eintreffen an der Örtlichkeit konnten die Polizeibeamten jedoch weder Einbruchspuren noch sonstige Umstände feststellen, die das Auslösen der Alarmanlage verursacht haben könnten. Einen Monat später wurde der Kläger durch Kostenbescheid des Landes zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 171 Euro herangezogen.

Hiergegen erhob der Kläger erfolglos Widerspruch und sodann Klage. Eine Gebühr könne von ihm nicht verlangt werden, weil Fenster und Türen seines Hauses ordnungsgemäß verschlossen gewesen seien. Selbst das Unternehmen, das die Anlage installiert habe, habe nicht feststellen können, warum die Alarmierung erfolgt sei. Ihm sei gar keine andere Möglichkeit geblieben, als die Polizei zu informieren. Dabei sei es seiner Frau und ihm in erster Linie darum gegangen, dass mögliche Täter gefasst würden. Im Übrigen habe er die Polizei nicht aufgefordert, sein Anwesen aufzusuchen; dies sei vielmehr auf Vorschlag der Beamten erfolgt.

Das Verwaltungsgericht hielt die Gebührenfestsetzung für rechtmäßig und wies die Klage ab. Das Besondere Gebührenverzeichnis sehe bei einer ungerechtfertigten Alarmierung durch eine Überfall-, Einbruch- oder Brandmeldeanlage eine Pauschalgebühr in Höhe von 171 Euro je Polizeieinsatz vor. Dabei gelte ein Alarm nach den einschlägigen Regelungen auch dann als ungerechtfertigt, wenn die Ursache für dessen Auslösung – wie hier – nicht feststellbar sei. Es sei nicht an der Polizei, den Nachweis der ungerechtfertigten Alarmierung zu führen. Die zugrunde liegenden Vorschriften seien rechtlich nicht zu beanstanden und mit höherrangigem Recht vereinbar. Insbesondere erfolge die Gebührenerhebung nicht willkürlich, da die Amtshandlung gerade zum Vorteil des Einzelnen vorgenommen werde.



Durch die Installation der Einbruchmeldeanlage, die dem Schutz des Eigentums diene, entstehe eine besondere Beziehung zwischen dem Anlagenbesitzer und der kostenverursachenden Leistung. Zwar werde die Polizei in Fällen einer Alarmierung auch im öffentlichen Interesse an der Verhütung oder Verfolgung von Straftaten tätig. In erster Linie nehme sie die Amtshandlung aber im Interesse des Hausbesitzers vor, der den Einsatz durch die Installation der Anlage veranlasst habe. Der Umstand, dass der Kläger ein Ausrücken der Polizei hier nicht ausdrücklich verlangt habe, ändere daran nichts. Denn sein Anruf habe gerade den Zweck verfolgt, die Polizei um Schutz zu ersuchen. Ein Absehen von der Gebührenerhebung aus Billigkeitsgründen komme ebenfalls nicht in Betracht, weil sich ein in der Alarmanlage begründetes Risiko verwirklicht habe und es gerade Sinn und Zweck der Gebührenregelung sei, den Verursacher des Polizeieinsatzes zu Kosten heranzuziehen.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. April 2020, 3 K 1063/19.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion


Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Rente im Fokus: SPD Ahrbach-Stelzenbach lädt zu Gespräch mit Dr. Tanja Machalet in Görgeshausen

Görgeshausen. Der SPD-Ortsverein Ahrbach-Stelzenbach veranstaltet am Donnerstag, 6. Februar, um 18 Uhr ein Gespräch über ...

Walter Eberth übergibt erneut großzügige Spende an Kinderkrebsstation Koblenz

Koblenz. Walter Eberth hat bereits zum elften Mal eine Spende an die Kinderkrebsstation im Kemperhof Koblenz übergeben. Die ...

Kultur und Wirtschaft wachsen zusammen: MT-Kulturtreff in Montabaur

Montabaur. Am Anfang des Jahres traf sich der MT-Kulturtreff, ein lockeres Netzwerk der Kulturschaffenden in Montabaur, um ...

Charity-Konzert in Mombasa: Mickie Krause eröffnet fünfte Schule in Kenia

Mombasa. Im Januar 2025 fand das FLY & HELP Charity-Konzert "Stars unter Afrikas Sternen" in der Severin Sea Lodge in Mombasa ...

Don Vito - Ein Herzenshund wartet auf seine Familie

Ransbach-Baumbach. Seit dem 2. Januar 2025 ist Don Vito im Tierheim Ransbach-Baumbach und genießt die Zuneigung der Mitarbeiter. ...

Großzügige Spenden stärken Kinderhospizarbeit im Westerwald

Hachenburg. Am 24. Januar konnten die Deutschen Kinderhospiz Dienste in Hachenburg gleich drei bedeutende Spenden entgegennehmen. ...

Weitere Artikel


Werner Schneider in den Ruhestand verabschiedet

Hachenburg. Wie auch der vorherige Leiter des städtischen Bauhofs, Karl-Josef Webler, steht das breite Wissen von Werner ...

„WällerBBQ“ liefert Leckeres vom Grill nach Hause

Wahlrod. Normaler Weise geht „WällerBBQ“ auf Tour und liefert mengenweise schmackhaftes Streetfood, Catering bei Firmen-Events, ...

Nächtliche Einbrüche in zwei Einkaufsmärkte

Bad Marienberg/Rennerod. Gegen 0.20 Uhr erfolgte ein Einbruch in den Edeka-Markt in der Marienberger Straße in Bad Marienberg. ...

Lokale Einkaufs- und Dienstleistungsangebote unterstützen

Hachenburg. Viele heimische Geschäfte und Betriebe haben bereits eigene Online-Shops eingerichtet und auch das Dienstleistungsangebot ...

Tanz- und Theaterprojekt „Rinaldo 5.0“ geht online weiter

Hachenburg. Für das Team des Projektes war dies ebenfalls ein herber Schlag, hatten doch die Proben gerade erst richtig Fahrt ...

Internationaler Tag der Händehygiene aktueller denn je

Region. Händehygiene kann Leben retten – das hat Covid-19 Menschen rund um den Globus nachdrücklich in Erinnerung gerufen. ...

Werbung