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Nachricht vom 01.05.2020    

Gottesdienste: Auf Wäller Gemeinden kommt viel Arbeit zu

Ab sofort dürfen in den Kirchen wieder Gottesdienste gefeiert werden – auch in denen des Evangelischen Dekanats Westerwalds. Trotzdem sind die Zusammenkünfte anders als vor der Corona-Krise. Denn es gibt strenge Regeln, was die Gläubigen dürfen und auf was sie vorerst verzichten müssen. Der Präses des Evangelischen Dekanats Westerwald, Bernhard Nothdurft, und der Stellvertretende Dekan Benjamin Schiwietz beantworten die wichtigsten Fragen zu Gottesdiensten in der Corona-Zeit.

Stellvertretender Dekan Benjamin Schiwietz. Fotos: Peter Bongard

Westerburg. Wie viele Menschen dürfen an einem Gottesdienst in einer Kirche teilnehmen?
Benjamin Schiwietz:
Die Höchstgrenze liegt bei 50 Personen, ist aber abhängig von der Grundfläche des Gotteshauses. Denn für jeden und jede muss eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen und jeder Besucher muss einen Mindestabstand von anderthalb Metern zum Nachbarn einhalten können. Anders ausgedrückt: Für 50 Menschen muss die Kirche eine Fläche von mindestens 500 Quadratmetern haben. In den 50 Personen sind Pfarrerin oder Pfarrer, Küster oder Organist übrigens mit eingeschlossen.

Welche hygienischen Vorkehrungen muss die Gemeinde treffen?
Bernhard Nothdurft:
Am Eingang müssen die Besucher die Möglichkeit haben, sich die Hände zu desinfizieren, und sie sollten zügig einen Platz zugewiesen bekommen. In Rheinland-Pfalz wird darüber hinaus eine Anwesenheitsliste mit den Kontaktdaten der Besucher geführt. Diese Liste bleibt für 21 Tage im Gemeindebüro unter Verschluss und wird danach vernichtet. Nach dem Gottesdienst muss der Innenraum angemessen desinfiziert werden, also Dinge wie die Sitze, Bänke oder Türklinken. Außerdem werden alle Gesangbücher entfernt, Gemeindegesang wird es bis auf weiteres leider nicht geben. Sologesang ist hingegen möglich. Das alles ist für die Kirchengemeinden ein immenser Aufwand. Es geht zurzeit nicht darum, den normalen Gemeindealltag wiederherzustellen, sondern überhaupt die Möglichkeit zu haben, miteinander Gottesdienst zu feiern.

Müssen Pfarrerinnen und Pfarrer und die Gottesdienstbesucher einen Mundschutz tragen?
Schiwietz:
Sofern Mitarbeitende wie Pfarrerinnen oder Pfarrer, Lektoren oder Musiker näher als vier Meter bei den Gottesdienstbesucher stehen, müssen sie einen Mundschutz tragen. Die Organisten müssen darüber hinaus ihre Hände desinfizieren. Für die Besucher gilt das gleiche, was für das gesamte öffentliche Leben gilt: Es besteht Maskenpflicht.

Müssen denn Gottesdienste überhaupt stattfinden?
Schiwietz:
Nein. Wie die Gemeinden ihre Gottesdienste gestalten und ob sie sie online, in der Kirche oder gar nicht feiern, bleibt ihnen selbst überlassen.

Wer entscheidet genau, ob und wie Gottesdienste stattfinden? Und wie erfahren das die Gemeindemitglieder?
Nothdurft:
Der jeweilige Kirchenvorstand entscheidet. Entsprechende Sitzungen finden in den kommenden Tagen und Wochen per Videokonferenz statt. Wir als Dekanat, also als übergeordnetes Gremium, koordinieren und beraten. Kirchengemeinden, die nachbarschaftlich miteinander verbunden sind, stimmen sich zurzeit besonders eng ab und kommunizieren ihre Angebote in gebündelter Form nach draußen – etwa durch die Zeitung, Mitteilungsblätter, Homepages oder die sozialen Medien. Die Verantwortlichkeit, wann, wo und wie Gottesdienste stattfinden, liegt also bei den jeweiligen Kirchengemeinden selbst. Das gilt übrigens auch dafür, wie die hygienischen Vorgaben vor Ort am besten umgesetzt werden. Auch das wird der Kirchenvorstand planen und beschließen.



Muss man sich zu einem Gottesdienst anmelden?
Schiwietz:
Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Es kommt darauf an, wie die jeweiligen Gemeinden mit der Vorgabe von maximal 50 Gästen umgehen. Denkbar ist, dass man mit einer Art Reservierungssystem arbeitet, sich die Leute also tatsächlich vorher anmelden. Eine andere Möglichkeit ist, dass 50 Personen hereingelassen werden, Nummer 51 aber wieder nach Hause gehen muss. Die Entscheidung darüber liegt wie gesagt bei den Kirchenvorständen.

Wann wird es im Dekanat die ersten Gottesdienste geben?
Nothdurft:
Möglich sind sie ab sofort; wahrscheinlich starten die ersten wegen des großen organisatorischen Aufwands aber erst Mitte Mai.

Was ist mit anderen Gottesdienstorten wie Gemeindehäusern oder Altenheimen?
Schiwietz:
Falls der Kirchenvorstand ein Gemeindehaus als Gottesdienstort festgelegt hat, sind auch dort Gottesdienste möglich. In Seniorenheimen gelten freilich andere und viel strengere Regeln. Für diese Einrichtungen sind alternative Formen möglich, die auch schon im Dekanat umgesetzt wurden, beispielsweise die sogenannten „Call-In“-Gottesdienste, in denen eine Pfarrerin, ein Pfarrer in sicherer Entfernung vor der Einrichtung für die Bewohner einen Gottesdienst hält.
Die Fragen stellte Peter Bongard.

Aktuelle Informationen zu Gottesdiensten und der Corona-Krise teilen die Kirchengemeinden vor Ort mit und stehen außerdem auf der Homepage des Evangelischen Dekanats Westerwald: www.evangelischimwesterwald.de.


Mehr dazu:   Coronavirus  
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