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Nachricht vom 12.04.2020    

Investitionsplan Landesstraßen enthält 16 Projekte im Westerwaldkreis

Ein Investitionsplan (IP) ist eine Übersicht der mittelfristig vorrangig umzusetzenden Maßnahmen im Landesstraßenbau in den Bereichen: Erhaltung: Fahrbahnen und Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützwände); Um-/Ausbau: • Knotenpunkte, • Radwege, • Sonstiges (wie Beseitigung Bahnübergänge); Neubauvorhaben werden im Investitionsplan nicht dargestellt. Der IP enthält nur Projekte mit Kosten ab 150.000 Euro je Vorhaben. Manche Maßnahmen wurden bereits in 2019 begonnen.

Symbolfoto

Mainz/Montabaur. Für die Planung und Finanzierung der Landesstraßen ist das Land als Baulastträger zuständig.

Welche Investitionsmittel für den Straßenbau zur Verfügung stehen und welche Bauvorhaben damit umgesetzt werden sollen, wird in Bauprogrammen festgelegt, über die jeweils der rheinland-pfälzische Landtag mit der Verabschiedung der Haushaltspläne des Landes entscheidet. Im Bauprogramm 2019/2020 sind rund 430 Bauvorhaben, darunter 5 Neubauprojekte, enthalten. Der Westerwaldkreis ist mit 16 Maßnahmen, Finanzbedarf in 2019: 4.560.000 Euro, in 2020: 2.722.000 Euro dabei.

Wissing: „Eine leistungsfähige Infrastruktur ist für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz von entscheidender Bedeutung – für unsere Bürgerinnen und Bürger wie auch für unsere Unternehmen. Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor. Mit dem neuen Investitionsplan benennen wir gezielt unsere kommenden Projekte, damit der Landesbetrieb Mobilität optimal planen und bauen kann“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing bei der Vorlage des neuen Investitionsplans Landesstraßen 2019 – 2023.

Die alle fünf Jahre aufgestellten Investitionspläne sind Grundlage für die Straßenbauprogramme. Für den Landesbetrieb Mobilität und seine regionalen Dienststellen schafft der Investitionsplan Planungssicherheit. Die Projekte im IP wurden in einem Bewertungsverfahren ermittelt, das neben dem Straßenzustand und den Kosten der einzelnen Baumaßnahmen auch Kriterien wie Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung oder Synergieeffekte mit Radwege- oder Kanalbauvorhaben einbezieht.

Auszug Entwurf BP Landesstraßen 2019/2020 -Landkreis Westerwald:
L267: L267/L306, bei Krümmel 522.000 Euro
L268: Roßbach - Tonzeche 1.490.000 Euro
L281: Hachenburg/Burggarten - Schneidmühle 410.000 Euro
L288: Nisterbrücke bei Nister (BW 5312572) 1.200.000 Euro
L292: OD Hachenburg Altstadt 1.400.000 Euro
L293: Nisterau bis B414 800.000 Euro
L293: OD Bad Marienberg - Langenbacher-Str. – 215.000 Euro
L295: K059 - Stockhausen 1.835.000 Euro
L298: OD Westernohe 1.300.000 Euro
L304: Wölferlingen - K073 Himburg 850.000 Euro
L307: K126 in Ransbach-Baumbach 250.000 Euro
L307: OD Höhr-Grenzhausen 450.000 Euro
L307: OD Ransbach-Baumbach (Mitte) 1.230.000 Euro
L307: OD Ransbach-Baumbach (Pletuitstr.- K116) 150.000 Euro
L309: L 309 Kalterbach Brücke 350.000 Euro
L315: Molsberg - L314 1.800.000 Euro




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Der Investitionsplan dient der Sicherstellung des für Bauvorhaben erforderlichen Planungsvorlaufs. Für die Aufstellung des IP werden zunächst die Ergebnisse der in fünfjährigen Turnus erfolgenden messtechnischen Zustandserfassungen (ZEB) für Fahrbahnen ausgewertet. Die letzte Erfassung erfolgte in 2017.

Für erkannte sanierungsbedürftige Straßenabschnitte wird geprüft:
• Was ist eine sinnvolle Abschnittsbildung oder Länge der Baumaß- nahme?
• Mit welchen Maßnahmen kann ein guter Straßenzustand wieder herstellt werden (Vollausbau oder Teilausbau?)
• Ist die Fahrbahn breit genug oder muss sie verbreitert werden?
• Ist eine Streckenoptimierung nötig (zum Beispiel bei gefährlichen Kurven)?
• Wie hoch sind die Kosten der geplanten Maßnahme?

In einem nutzwertanalytischen Verfahren wird die Dringlichkeit der einzelnen Projekte bewertet. Bewertungskriterien für Fahrbahnen sind insbesondere:
• Straßenzustand
• Verkehrssicherheit
• Verkehrsbelastung
• Kosten pro Kilometer
• Werthaltigkeit
• Sonstige Ziele

Für die Bewertung von Fahrbahnen, Ingenieurbauwerken, Knotenpunkten und Radwegen sind jeweils besondere Kriterien bestimmt. (PM)


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