Werbung

Nachricht vom 11.04.2020    

Bebauungsplan „Stadtmitte – Bereich Mitte“ (Haselstraße) der Stadt Ransbach-Baumbach

Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat aufgrund des Paragraphen 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in seiner öffentlichen Sitzung vom 24. Oktober 2019 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Mitte“ (Haselstraße) in all seinen Bestandteilen als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Mitte“ (Haselstraße) ist zur Orientierung in der nachstehend abgedruckten Übersichtskarte nochmals näher gekennzeichnet.

Bebauungsplan „Stadtmitte – Bereich Mitte“ (Haselstraße). Foto: Stadtverwaltung Ransbach-Baumbach

Ransbach-Baumbach. Nach den Bestimmungen des Paragraphen 10 Absatz 3, Satz 2 und 3 BauGB wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Mitte“ (Haselstraße) mit allen Bestandteilen ab sofort während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, -Zimmer 402-, 56235 Ransbach-Baumbach, zu jedermanns Einsichtnahme bereit gehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Hinweis:
Gemäß Paragraph 44 Absatz 3 BauGB kann bei Vorliegen der in den Paragraphen 39 bis 42 BauGB aufgeführten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangt werden. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird. Ein solcher Entschädigungsanspruch erlischt gemäß Paragraph 44 Absatz 4 BauGB wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wurde.

Gemäß Paragraph 215 Absatz 1 BauGB werden
1. eine nach Paragraph 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des Paragraph 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach Paragraph 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Ransbach-Baumbach geltend gemacht wurden.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Abwägungsmangel begründen soll, ist darzulegen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Umwelttechnologe für Wasserversorgung (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen

Erzieher/in im Anerkennungsjahr (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57518 Alsdorf

Fachkraft Wohnstätte Einzelfallhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Ferner gelten gemäß Paragraph 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nummer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorgenannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. (PM)


Lokales: Ransbach-Baumbach & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Alle Bilder (für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf eines der Bilder):
   

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Politik


Zukunft des Gymnasiums Marienstatt und Ehrenamt im Westerwaldkreis gesichert

Der Westerwälder Kreistag hat zwei bedeutende Beschlüsse gefasst, die sowohl die Bildung als auch das ...

Bund fördert Sanierung des "Bärenstadions" in Hof

Die Sportanlage in Hof erhält eine umfassende Erneuerung. Dank einer Bundesförderung von fast einer halben ...

Koalitionsverhandlungen in Rheinland-Pfalz: CDU und SPD ringen um Schlüsselthemen

In Rheinland-Pfalz laufen die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD auf Hochtouren. Die Parteien ...

Rheinland-Pfalz plant Verfassungsänderung zur Kontrolle von Untersuchungsausschüssen

In Rheinland-Pfalz soll die Landesverfassung geändert werden, um die Anforderungen für die Einsetzung ...

Harald Orthey im Wahlkreis: Landwirtschaft und Kommunen im Fokus

Der Bundestagsabgeordnete Harald Orthey hat seine Wahlkreiswoche für Gespräche vor Ort genutzt. Im Mittelpunkt ...

Krisengespräch zur Pflegekammer Rheinland-Pfalz stößt auf Skepsis

In Rheinland-Pfalz steht die Pflegekammer erneut im Zentrum der Kritik. Ein anberaumtes Krisengespräch ...

Weitere Artikel


Schwerer Verkehrsunfall zwischen Motorradfahrer und Transporter

Am Ostersamstag kam es auf der Kreuzung der Landstraße 317 mit der Kreisstraße 154 zu einem folgenschweren ...

Polizei beendete Gruppentreffen auf Parkplatz an der A3

Einen Verstoß gegen die 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz stellte die Autobahnpolizei Montabaur ...

Nicole nörgelt…

Kennen Sie das Phänomen, dass frisch in den Ruhestand eingetretene Menschen plötzlich für nichts mehr ...

Änderung des Bebauungsplanes „Vordere Struth“ der Stadt Ransbach-Baumbach

Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat aufgrund des Paragraphen 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in ...

Land nimmt Stellung zu Kritik an Bearbeitung der Soforthilfen

Die versprochenen schnellen und unkomplizierten Finanzhilfen für die kleinen rheinland-pfälzischen Unternehmen ...

UBO-TEX: Mit Gesichtsmasken statt Bikinis durch die Corona-Krise

Das eigene Unternehmen am Leben erhalten – vor dieser Herausforderung stehen aktuell viele Betriebe in ...

Werbung