Rechte von Heimbewohnern
Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises informiert im Haus des Ortsvereins der AWO Wirges (Jahnstraße 9, Wirges) am 18. März um 18.30 Uhr über die Rechte und Ansprüche der in stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen lebenden Menschen.
Wirges. Von rechtlichen Betreuern, Vorsorgebevollmächtigten und Angehören von Heimbewohnern wird oft erwartet, dass sie Einkäufe für die Heimbewohner erledigen, sie zu Ärzten begleiten oder das Taschengeld verwalten. Auch gibt es Einrichtungen, die Auskünfte über das Vermögen der Bewohner haben möchten oder auf einer Einzugsermächtigung bestehen.
Ist dies korrekt? Oder sind dies Aufgaben der Heimbetreiber? Welche Auskünfte dürfen die Heimbetreiber überhaupt verlangen?
Weitere Fragen in diesem Zusammenhang könnten sein:
Kann der Heimplatz gewechselt werden? In welcher Form kommt dem Bewohner die Betreuungspauschale bei eingeschränkter Alltagskompetenz zugute? Wer darf Einblick in die Pflegedokumentation nehmen? Welche Gebühren dürfen von den Heimen zusätzlich zu den monatlichen Heimkosten erhoben werden? Darf ein Heimplatz vom Heimbetreiber aus gekündigt werden? Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es, wenn keine Einigung erzielt werden kann?
Andreas Krieger und Corinna Cassens von der Beratungs- und Prüfbehörde des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung werden an diesem Abend umfassend informieren und auch für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Weitere Informationen beim Betreuungsverein der AWO, Christian-Heibel-Str. 52, Wirges, Telefon: 02602 1066510, Email: awo@awo-westerwald-betreuung.de oder bei der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, Montabaur, Telefon 02602 124-346, E-Mail: oliver.holzenthal@westerwaldkreis.de.
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