Werbung

Nachricht vom 19.02.2020    

Beihilfefähigkeit von Heilbehandlungen nur mit spezieller Diagnose

Leistungen für gerätegestützte Krankengymnastik sind neben manueller Therapie, Krankengymnastik einzeln oder Massage – soweit sie am gleichen Behandlungstag erbracht worden sind – nur beihilfefähig, wenn sie aufgrund gesonderter Diagnosestellung erbracht worden sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Klage auf Erstattung der entsprechenden Aufwendungen ab.

Symbolfoto

Koblenz. Die Klägerin hatte mit ihrem Beihilfeantrag Rechnungen vorgelegt, welche Positionen für ambulante physiotherapeutische Maßnahmen aufwiesen. Im Beihilfebescheid erkannte das beklagte Land lediglich einen Teil der Aufwendungen als beihilfefähig an. Zur Begründung führte es unter anderem aus, Krankengymnastik am Gerät sei neben manueller Therapie, Krankengymnastik einzeln oder Massage – soweit sie am gleichen Behandlungstag erbracht worden seien – bei gleicher Diagnose nicht nebeneinander berücksichtigungsfähig.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren verfolgte die Klägerin ihr Begehren im Klageverfahren mit dem Argument weiter, es komme alleine auf die von den Ärzten verordneten Heilbehandlungen an. Die Angabe einer Diagnose sei nicht erforderlich. Sie habe sich darauf verlassen können, dass die für sie verordneten Behandlungen aufgrund verschiedener Beschwerden erforderlich gewesen seien.

Dem folgte das Verwaltungsgericht Koblenz nicht und wies die Klage ab. Die Vorschriften der Beihilfeverordnung erklärten die Leistungen „Krankengymnastische Behandlung“, „Manuelle Therapie“ und „Massagen“ neben der „gerätegestützten Krankengymnastik“ nur dann für beihilfefähig, wenn sie aufgrund gesonderter Diagnosestellung und einer eigenständigen ärztlichen Verordnung erbracht würden; beides müsse im Zeitpunkt der Vornahme der Heilbehandlung vorliegen. Dies ergebe sich aus dem eindeutigen Wortlaut der beihilferechtlichen Regelung, wonach die Leistungen „aufgrund“ gesonderter Diagnosestellung und eigenständiger ärztlicher Verordnung erbracht werden müssten, sowie aus deren Sinn und Zweck. Danach könne der Physiotherapeut die Behandlungsmaßnahmen nur so durchführen, wie es ihm vom behandelnden Arzt im Wege der Verordnung vorgegeben werde. Für eine fachgerechte Ausführung der Heilbehandlung müsse ihm deshalb das Behandlungsziel im Behandlungszeitpunkt bekannt sein.



Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. Januar 2020, 5 K 742/19.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Mallorca-Feeling in Koblenz: Das Sommer Festival 2026 am Rhein

Am 13. Juni 2026 verwandelt sich der Messeplatz in Koblenz in eine riesige Partyzone. Das Mallorca Sommer ...

Paula, Lucy und Nelly: Drei Herzen auf der Suche nach einem Zuhause

Paula sitzt aufmerksam im Wohnzimmer der Pflegestelle, die Augen voller Neugier auf jeden Moment gerichtet, ...

Vom Plan zur Praxis: Das ÖPNV-Konzept im Norden von Rheinland-Pfalz

Vor zehn Jahren wurde ein umfassendes Konzept zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs im Norden ...

Fortschritt bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Montabaur

In der Verbandsgemeinde Montabaur schreitet die Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung voran. Obwohl der ...

Vandalismusserie in Höhr-Grenzhausen: Unbekannte Täter richten großen Schaden an

In der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember ereignete sich im Neubaugebiet von Höhr-Grenzhausen eine Serie ...

Rückblick auf 2025: Diese Themen haben unsere Leser in diesem Jahr am meisten interessiert

Von Ruhestörung über Explosion und Unfälle bis hin zu den Ludolfs: Die Berichterstattung des WW-Kuriers ...

Weitere Artikel


Anrufe falscher Polizeibeamter: Polizei mahnt zur Vorsicht

Am Dienstag, 18. Februar kam es zu zahlreichen Anrufen falscher Polizeibeamter. Die falschen Polizisten ...

Des Rätsels Lösung war viel Schnee

Adventskalendergeschichten plus Rätselfragen haben die Jungen und Mädchen der Joseph-Kehrein-Grundschule ...

Klostergasse wird ab März von Grund auf erneuert

Die Klostergasse in Montabaur wird ab März von Grund auf erneuert. Die kleine Straße ist Teil der Fußgängerzone ...

Gesellenbriefe für Informationstechniker

In Koblenz strahlten jetzt 10 Jugendliche um die Wette, denen nach dreijähriger Lehre das Zeugnis ihrer ...

Damit Sie sich nichts verbauen - Bauherren-Seminar in Koblenz

Ein Haus bauen oder kaufen? Das ist keine leichte Entscheidung. Vor allem, wenn es um die Planung und ...

Sportplatz Waldschule: Kunstrasen wird jetzt eingebaut

Fußball und Football bekommen in Montabaur ein weiteres Zuhause: Auf dem Sportplatz an der Waldschule ...

Werbung