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Nachricht vom 23.01.2020    

Informationsforum für international tätige Firmen

Mit der Ausrichtung eines „Unternehmerfrühstücks“ unterstrich die Sparkasse Westerwald-Sieg ihre Kompetenz und ihr Engagement für Unternehmen, die im Ausland aktiv sind. Zur dritten Veranstaltung dieser Art hatte die Sparkasse einen Teil ihrer international tätigen Firmenkunden in das neue Parkhotel Burggarten nach Hachenburg eingeladen.

Freuten sich über ein gelungenes Unternehmerfrühstück: v.l.n.r: Prof. Dr. Christoph Graf von Bernstorff (Rechtsanwalt und Mitglied der ICC), Nicole Groß (Leiterin Internationales Geschäft der Sparkasse) und Andreas Görg (Vorstandsmitglied der Sparkasse). Foto: Sparkasse

Hachenburg. Thema der Informationsveranstaltung waren die Änderungen der internationalen Lieferbedingungen (INCOTERMS) und die damit verbundenen Risiken bei falscher Verwendung der Klauseln.

In gemütlicher Atmosphäre begrüßten Nicole Groß (Leiterin Internationales Geschäft) und Andreas Görg (Vorstandsmitglied) die Kunden und wiesen darauf hin, dass in nahezu allen internationalen Verträgen die INCOTERMS Verwendung finden, wobei es aber auch auf die richtige Anwendung ankäme. Um über die Neuerungen und Änderungen zu berichten und auf die Risiken bei falscher Verwendung aufmerksam zu machen, konnte die Sparkasse mit Prof. Dr. Graf von Bernstorff einen hochkarätigen Referenten gewinnen. Als Mitglied der Internationalen Handelskammer (ICC) - Kommission für Vertragsrecht und -praxis hat Herr Prof. Dr. Graf von Bernstorff auf deutscher Seite an der Ausarbeitung der INCOTERMS 2020 mitgewirkt.



So wusste er zu berichten, dass bei den überarbeiteten INCOTERMS ein Schwerpunkt auf die neue ‚Einführung‘ gelegt, aktualisierte Anwendungshinweise zu jeder Klausel erarbeitet und die grundsätzliche Reihenfolge der Klauseln an die Praxis angepasst wurden. Weiterhin gab er eindrucksvoll zu verstehen, dass bereits die Auswahl der richtigen Klauseln oftmals falsch passiere, gab Tipps wie die Kunden es in der Praxis besser machen können und wies daraufhin, dass internationale wie nationale Kaufverträge immer eine INCOTERM-Klausel beinhalten sollten. Eine rege Fragerunde zwischen Referent und Gästen rundete den Vortrag ab. Bei einem gemeinsamen Frühstück im Anschluss konnten sich die Kunden über das Gehörte austauschen und die Thematik mit den Fachberatern des Fachbereiches Internationales Geschäft der Sparkasse vertiefen. (PM)



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