Werbung

Nachricht vom 17.01.2020    

Berufsschüler muss Schule wegen nicht entschuldigter Fehlzeiten verlassen

Die Entscheidung des Schulleiters einer Berufsbildenden Schule, das Schulverhältnis mit einem Schüler, der mindestens zehn Tage unentschuldigt gefehlt hat, zu beenden, ist nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Symbolfoto

Koblenz. Der 1999 geborene Kläger besuchte seit dem Schuljahr 2018/2019 eine Berufsbildende Schule der höheren Berufsfachschule Handel und E-Commerce. Mit Schreiben vom 8. November 2018 wurde er zum ersten Mal wegen seiner Fehlzeiten mit dem Hinweis ermahnt, er habe seit Beginn des Schuljahres bereits an 18 Tagen gefehlt, davon an vier Tagen unentschuldigt. Ab sofort sei er verpflichtet, für jegliche Schulversäumnisse spätestens am dritten Werktag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, andernfalls würden die Zeiten als unentschuldigt gelten und das Schulverhältnis könne beendet werden.

Nach einer abermaligen Mahnung wegen erneuter Fehlzeiten beendete der Schulleiter mit Bescheid vom 4. Juni 2019 das Schulverhältnis des Klägers. Hiergegen erhob der Kläger Widerspruch, den die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz mit Widerspruchsbescheid vom 5. September 2019 zurückwies.

Auch die nunmehr erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Der Ausschulungsbescheid, so die Koblenzer Richter, sei rechtmäßig. Nach den gesetzlichen Vorschriften könne das Schulverhältnis eines nicht schulbesuchspflichtigen Schülers, der einen Vollzeitbildungsgang besuche, durch schriftlichen Bescheid des Schulleiters beendet werden, wenn der Schüler an mindestens zehn Unterrichtstagen im Schuljahr den gesamten Unterricht oder einzelne Unterrichtsstunden, jedoch mindestens 20 Unterrichtsstunden, ohne ausreichende Entschuldigung versäumt habe. Diese Voraussetzungen lägen angesichts der Fehlzeiten des Klägers vor.



Überdies sei der Kläger auch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gemahnt und ihm sei die Beendigung des Schulverhältnisses angedroht worden. Schließlich verstoße die Beendigung des Schulverhältnisses nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zum einen sei es zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides nicht offensichtlich, dass der Kläger seinen Abschluss in Kürze erreichen würde. Die Abschlussprüfung sei für Mai 2020 vorgesehen und habe nicht unmittelbar bevorgestanden. Zudem sei es zu diesem Zeitpunkt offen gewesen, ob der Kläger überhaupt zur Prüfung habe zugelassen werden können. Nach dem glaubhaften Vorbringen des Schulleiters sei es für den Kläger nur sehr schwer realisierbar gewesen, vor der Zulassung zur Abschlussprüfung entweder das erforderliche Praktikum durchzuführen oder stattdessen eine Hausarbeit zu erstellen. Nach alledem habe es der
Schule nicht zugemutet werden können, das Fehlverhalten des Klägers weiter zu dulden.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19. Dezember 2019, 4 K 989/19.KO)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Der Doppelmord von Koblenz-Horchheim – ein Verbrechen, viele Fragen

Im Juli 2011 wurden zwei Menschen in ihrer eigenen Wohnung in Koblenz-Horchheim getötet. Der Fall beschäftigte ...

Förderverein für das Ignatius-Lötschert-Haus in Horbach lädt zur Informationsveranstaltung ein

2040 erreicht die Zahl der Pflegebedürftigen ihren Höchststand. In einer schnell überalternden Gesellschaft ...

Kunstmarkt findet am 14. und 15. März in Höhr-Grenzhausen statt

Am 14. und 15. März richten Mitglieder der Kunstforum Westerwald einen weiteren KUNSTmarkt im neuen Bürgerzentrum ...

Seniorenclub des FV Rheinland zu Gast beim Heimsieg von Mainz 05

Auf Einladung von Lotto Rheinland-Pfalz besuchte eine Gruppe des Seniorenclubs des Fußballverbandes Rheinland ...

Neue Fördermöglichkeiten für kleine Projekte im Westerwald

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westerwald startet erstmals einen Förderaufruf im Rahmen des Regionalbudgets. ...

Weitere Artikel


Selbsthilfegruppe für betroffene Frauen von Endometriose

Die Westerwälder Kontakt-und Informationsstelle für Selbsthilfe (WeKISS | DER PARITÄTISCHE) gründet auf ...

Einwohnerzahl in Bad Marienberg ist ansteigend

Bad Marienberg wächst: Am 31. Dezember 2019 hatte die Stadt Bad Marienberg nach der Gemeindestatistik ...

Windpark Hartenfelser Kopf erweitert

Der derzeit größte Windpark innerhalb des Westerwaldkreises, der Windpark Hartenfelser Kopf, kann um ...

Das 14. Currywurst-Festival Neuwied steht vor der Tür

Da können sich Berlin und das Ruhrgebiet über das „Urheberrecht“ in punkto Currywurst streiten wie sie ...

Traktorfahrer geflüchtet – Zeugen gesucht

Wegen eines im Dunkeln unbeleuchteten Traktors musste ein Autofahrer bei Ettinghausen ausweichen und ...

Freunde und Helfer auch abseits der Straße

Zum feierlichen Abschluss des letzten Jahres ließen sich die Kolleginnen und Kollegen der Dienstgruppe ...

Werbung