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Nachricht vom 07.01.2020    

Verbandsgemeinderat Montabaur beriet Ladeinfrastrukturkonzept

Vielfältig und lang war die Tagesordnung bei der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates (VGR) in Montabaur. Neben dem Haushaltsplan und dem Verbandsgemeindehaus (wir berichteten) standen noch das Ladeinfrastrukturkonzept, der Flächennutzungsplan sowie weitere Themen an.

Die E-Ladestation in der Tiefgarage am ICE-Bahnhof in Montabaur wird gut genutzt. Fotos: privat

Montabaur. Ladeinfrastrukturkonzept für E-Mobilität
Strom tanken und mit dem Elektro-Auto oder Elektro-Rad unterwegs sein So sieht moderne Mobilität aus. Doch wie kommt die neue E-Mobilität in den ländlichen Raum? Welche Infrastruktur braucht man dafür in der VG Montabaur? Antworten auf diese Fragen gibt das Ladeinfrastrukturkonzept, das Michael Schramek vom Planungsbüro Eco Libro dem VGR vorstellte. Schramek hatte das Konzept im Auftrag der VG erstellt, Vertreter der Ortsgemeinden haben mitgearbeitet. Im Schwerpunkt geht es die Nutzung privater Elektroautos. „Geladen wird dort, wo das Fahrzeug länger steht. Wer hier wohnt und ein E-Auto hat, wird dieses in aller Regel zuhause oder auf der Arbeit laden“, stellte Schramek den Ausgangsgedanken vor. Es gibt Stationen für schnelle, mittlere und langsame Ladung. Schnelllader, die die Batterie in weniger als einer Stunde füllen, werden im öffentlichen Bereich eigentlich nur für Gäste, für Durchreisende gebraucht. Mittellader, die ein bis zwei Stunden für eine Vollladung benötigen, können für Unternehmen interessant sein, die diesen Service ihren Kunden anbieten, zum Beispiel Supermärkte, Restaurants oder Fitness-Center. Normallader, die mehr als zwei Stunden brauchen, gibt es für zuhause, könnten aber auch auf Parkplätzen von Unternehmen installiert werden, damit private Autos der Mitarbeiter sowie Firmenfahrzeuge betankt werden können.

Das Ladeinfrastrukturkonzept zeigt auf, an welchen Punkten welche Ladestationen sinnvoll sein könnten - gestaffelt nach den Jahren 2023, 2028 und 2033. Vor allem in der Stadt Montabaur steigt der Bedarf sprunghaft an. Dabei können keine Aussagen getroffen werden, wer die jeweiligen Ladestationen betreiben könnte, denkbar sind Tankstellen, Stromanbieter oder sonstige Unternehmen für ihre Kunden und Mitarbeiter. „Es scheint wenig sinnvoll, dass sich die öffentliche Hand, also die Ortsgemeinden oder die Stadt, als Betreiber von Ladestationen engagieren. Es gibt genügend Anbieter auf dem Markt, die das tun“, so Schrameks Fazit. Bürgermeister Ullrich Richter-Hopprich kündigte an, die Möglichkeiten für Ladestationen an den VG-eigenen Liegenschaften wie Schulen oder am Mons-Tabor-Bad prüfen zu lassen. „Außerdem werden wir mit dem Konzept auf die Unternehmen in unserer Region zugehen und für die Idee der E-Mobilität werben. Schließlich sieht das Konzept hier ein starkes Potential“. Im Frühjahr will sich der Rat noch einmal mit der weiteren Umsetzung des Konzeptes befassen.

Die schriftliche Ausarbeitung des Ladeinfrastrukturkonzeptes liegt noch nicht vor, wird aber in Kürze im Internet unter www.vg-montabaur.de zu finden sein.

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stand gleich dreimal auf der Tagesordnung des VGR: Das 13. Änderungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss, die Änderungsverfahren 16 und 17 sind neu.



Das 13. Änderungsverfahren betrifft eine Fläche in Montabaur zwischen der Alleestraße und der Straße Allmannshausen. Auf Wunsch der Stadt Montabaur soll hier eine Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen werden. Der Stadt liegen Anfragen eines Projektentwicklers zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Lebensmitteldiscounters vor. Außerdem will der vorhandene Penny-Markt seine Verkaufsfläche vergrößern und zwar auf der Fläche des inzwischen geschlossenen Backshops im Eingangsbereich. Die Stadt erarbeitet parallel einen Bebauungsplan für den Bereich und überarbeitet ihr Einzelhandelskonzept. Die Ausweisung der Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan bildet dazu den bauplanungsrechtlichen Rahmen. In diesem Verfahren verabschiedete der VGR als nächsten Schritt die erneute Offenlage des Entwurfs.

Das 16. Änderungsverfahren ist neu und bezieht sich auf eine Fläche in Niederelbert, die an der L327 (Horresser Straße) gegenüber der Einfahrt zum Wohngebiet „Im Boden“ liegt. Die Verbandsgemeinde hat dort ein Grundstück erworben, um darauf ein neues Feuerwehrgerätehaus für Niederelbert zu errichten. Bisher ist dort Ackerland. Die Ortsgemeinde Niederelbert steht hinter dem Vorhaben und hat bereits mit der Aufstellung eines Bebauungsplans begonnen. Der VGR leitete nun das entsprechende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan ein, der dort eine so genannte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr ausweisen soll.

Ebenfalls neu ist das 17. Änderungsverfahren, das sich im Wesentlichen auf den bereits rückverfüllten Teil der ansonsten noch im Betrieb befindlichen Tongrube „Guterborn“ in Boden bezieht. Die drei Hektar große Fläche nördlich der B 255 soll der Entwicklung des „Solarparks Petschmorgen“ dienen. Dieser wird de facto eine Erweiterung des benachbarten „Solarparks Steinkaut“ darstellen, der ebenfalls auf einer verfüllten Tongrube steht. Der VGR leitete das entsprechende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan ein.

Sonstiges in Stichworten
 Schulträgerausschuss: Patrick Sudol-Kremer aus Nentershausen wurde als
stellvertretendes Mitglied gewählt.
 Hauptsatzung: Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates sind ehrenamtlich tätig und
erhalten für ihre Tätigkeit pauschal eine monatliche Aufwandsentschädigung. Dieser
Grundbetrag wurde von 35 auf 40 Euro erhöht und damit an die Höhe des
Sitzungsgeldes angepasst. (PM)



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