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Nachricht vom 06.01.2020    

Limburger Dom: Orgel wird 2020 aufwendig renoviert

Die Orgel im Limburger Georgsdom wird ab Mitte Januar aufwendig renoviert. Die nötigen Arbeiten an dem mehr als 40 Jahre alten Instrument können voraussichtlich bis zum Ende des Sommers dieses Jahres abgeschlossen werden. Während der Sanierung werden die Gottesdienste mit einer kleineren Ersatzorgel begleitet.

Limburger Dom. Foto: Helmi Tischler-Venter

Limburg. „Unter anderem muss das komplette Pfeifenwerk gereinigt werden und etliche Prospektpfeifen sollen überarbeitet werden“, erklärt Detlef Strack. Er betreut das Projekt beim zuständigen Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH). Strack erläutert weiter: „Die Orgel erhält eine neue Setzeranlage, mit der die vorgesehenen Einstellungen gespeichert werden können. Das soll zum flüssigeren und variableren Registrieren in Gottesdiensten und Konzerten beitragen.“

Die Sanierung wird auf Grund der bestehenden Patronatsverpflichtung zu rund zwei Dritteln durch das Land Hessen und rund einem Drittel durch die Diözese finanziert. Insgesamt beläuft sich die investierte Summe auf rund 370.000 Euro.

Das Land Hessen investiert aber nicht nur im Inneren des Doms. In der zweiten Jahreshälfte 2020 soll unter anderem auch der historische Dachstuhl instandgesetzt werden. Alle Schieferdachflächen werden neu eingedeckt und es stehen Arbeiten an der Fassade an.

Hintergrund:
Die Baulastverpflichtung des Landes Hessen für den Limburger Dom beruht auf einem Vertrag des Landes Hessen mit den Katholischen Bistümern in Hessen aus dem Jahr 1963. Die gleiche Regelung gilt für den Dom zu Fulda sowie – aufgrund eines Vertrags des Landes Hessen mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen von 1960 – für die Elisabethkirche und die Universitätskirche in Marburg. Auf der Ebene der Landesregierung werden die Baulastverpflichtungen für diese vier Kirchen, bei denen es sich um hessische Baudenkmäler allerhöchsten Ranges handelt, im Hessischen Kultusministerium betreut.

Das Kultusministerium ist für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständig. Alle übrigen ehemaligen Baulastverpflichtungen des Landes Hessen an kirchlichen Gebäuden sind seit 1960 beziehungsweise 1963 abgelöst. (PM)


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