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Nachricht vom 02.06.2010    

Jugendamt-Notdienst geht bald an den Start

Bereits kurz nach seinem Amtsantritt im vergangenen Jahr hatte Landrat Achim Schwickert einen Notdienst des Kreisjugendamtes angekündigt, der in Fällen von Missbrauch oder häuslicher Gewalt gegen Kinder schnell und „vor Ort“ die richtigen Entscheidungen zum Wohle des Kindes trifft. „Das Konzept für eine Rufbereitschaft des Kreisjugendamtes an Wochenende und in den Nachtstunden steht weitgehend und kann umgesetzt werden, wenn die dafür notwendige Personalaufstockung erfolgt ist“, erklärte Schwickert in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

Westerwaldkreis. Häusliche Gewalt oder auch Kindesmissbrauch richtet sich nicht nach den Bürozeiten des Kreisjugendamtes. Oft ist es an Wochenenden oder in der Nacht, wenn schnell entschieden werden muss, was mit betroffenen Kindern und Jugendlichen geschehen soll und wo und wie sie – zumindest vorübergehend – untergebracht und betreut werden können.

Die Rufbereitschaft wird aus einer Anzahl von Fachkräften bestehen, die dem Sozialen Dienst des Jugendamtes angehören. Die betreffenden Personen müssen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung verfügen. Die Mitarbeiter, die den Notdienst übernehmen, werden mit einem Bereitschaftskoffer ausgestattet, der alle erforderlichen Unterlagen enthält, wie zum Beispiel Rufnummern von Gerichten. Ein Laptop ermöglicht den Zugriff aufs Internet und den Server der Kreisverwaltung. Ein Mobiltelefon sowie Dienstwagen gehören ebenfalls zur Ausstattung des Notdienstes. Darüber hinaus sei geplant, so der Landrat, Pflegeeltern in den Bereitschaftsdienst zu integreren, um Säuglinge oder Kleinkinder unterbringen zu können.



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Die Sach‑ und Personalkosten für den Notdienst werden auf jährlich rund 190.000 Euro geschätzt. Im Regelfall ist es die Polizei, die als erste bei häuslicher Gewalt zu Hilfe gerufen wird. Wenn Kinder oder Jugendliche direkt oder indirekt betroffenen sind, soll eine Fachkraft des Jugendamtes hinzugezogen werden können, damit erforderliche Entscheidungen zum Schutz eines Kindes schnell getroffen und umgesetzt werden können.


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